Am Montag, den 28. April findet in Berlin eine Fachtagung zu Online-Durchsuchungen statt. Die Humanistische Union und die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit haben Experten aus den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutzrecht, Rechtspolitik und Informatik eingeladen, um die Konsequenzen des BVerfG-Urteils zu diskutieren:
Die Bundesverfassungsrichterinnen und –richter haben mit dem „Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ ein neues „IT-Grundrecht“ festgeschrieben, und das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf die digitale Privatsphäre übertragen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung werden über den Beschwerdegegenstand der Online-Durchsuchung privater Computer durch den Verfassungsschutz hinausgehen und viele andere Rechtsfragen betreffen.
Die Tagung ist nach vorheriger Anmeldung via E-mail bis zum 22. April kostenlos.