Update: Baden-Württemberg, Thüringen und Brandenburg haben nicht unterschrieben
Nach Informationen von Telemedicus ist heute der 13. RÄStV in Mainz nicht von allen Ministerpräsidenten unterzeichnet worden. Entgegen einer Pressemitteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz von heute Nachmittag fehlt noch mindestens die Unterschrift des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg. Wie Telemedicus zugetragen wurde, mußte Ministerpräsident Oettinger die Sitzung vor Unterzeichnung verlassen. Außerdem sorgte nach uns vorliegenden Informationen die heutige Ministerpräsidentenwahl in Thüringen für Probleme.
Diese Umstände haben aber wohl keinen inhaltlichen Einfluß auf den Staatsvertrag. Allerdings ist zur Stunde auch noch nicht geklärt, ob das heute somit teilweise unterschriebene Regelwerk vollständig dem letzten Entwurf von September 2009 entspricht. Nach noch unbestätigen Angaben soll es zumindest im Bereich der Novellierung der Bußgeldvorschriften (§ 49 RStV) noch Änderungen gegeben haben. Demnach sollen die Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes gegen die Hinweis- und Kennzeichnungspflichten beim Einsatz von Product Placement von den Festlegungen in der Entwurfsfassung abweichen.
Der 13. RÄStV dient weitgehend der Umsetzung der europäischen AVMD-Richtlinie. Darin wird insbesondere die teilweise Legalisierung von Product Placement normiert. Am kommenden Montag wird sich Telemedicus intensiver mit dem 13. RÄStV und seiner Unterzeichnung befassen.
Update (29. Oktober 2009, 17.00 Uhr):
Inzwischen hat die im Rundfunkrecht federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gegenüber Telemedicus bestätigt, dass die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen heute den 13. RÄStV nicht unterzeichnet haben. Im Falle der beiden ostdeutschen Bundesländer wird dies damit begründet, dass dort derzeit eine Regierungsbildung stattfinde. Nach Angaben der Staatskanzlei sollen am Montag weitere Einzelheiten folgen.
Update (02. November 2009):
Die Hintergründe zur Unterzeichnung des 13. RÄStV bei Telemedicus.