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Europäisches Parlament stimmt für Schutzfristverlängerung

Das Europäische Parlament hat in seiner gestrigen Plenarsitzung in Straßburg dem Richtlinienentwurf zur Ausdehnung der Schutzfristen für Leistungsschutzrechte ausübender Künstler in erster Lesung zugestimmt. Die umstrittene Verlängerung der Laufzeit der Leistungsschutzrechte von derzeit 50 auf 70 Jahre nach Erstveröffentlichung soll nach Auffassung der EU-Kommission vor allem die Einkünfte älterer Künstler langfristig sichern.
Viele Experten stehen den Plänen jedoch kritisch gegenüber. Sie bezweifeln, dass die dadurch erzielten Mehreinnahmen tatsächlich in dem erhofften Maße bei den Künstlern und nicht bei den Tonträgerherstellern landen.

Dem Direktivenentwurf muss nun noch der Rat der Europäischen Union zustimmen. Bei einem ersten Versuch, die Zustimmung des Rates zu erhalten, ist die Kommission allerdings zunächst gescheitert. Bei der Vorbereitung der Ratsabstimmung durch den zuständigen Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (AStV) wurde der Entwurf im vergangenen Monat nämlich abgelehnt. Insofern bleibt momentan abzuwarten, ob es der EU-Kommission doch noch zeitnah gelingt, die Abstimmung über das Vorhaben erfolgreich auf die Agenda einer der kommenden Ratssitzungen zu bringen.

Heise Online berichtet über die Abstimmung im Europäischen Parlament.

, Telemedicus v. 24.04.2009, https://tlmd.in/a/1273

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