Entscheidung der Kommission bestätigt, 497 Mio Euro-Strafe bleibt in Kraft
Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat die Wettbewerbs-Strafe der Kommission gegen Microsoft bestätigt. Microsoft wird damit verurteilt, die festgesetzte Strafe von 497 Mio. Euro zu zahlen, sowie die Interoperabilität von Microsoft Windows mit fremden Betriebssystemen herzustellen. Außerdem wird dem Konzern verboten, seine Marktmacht bei Betriebssystemen auszunutzen, um den Windows Media Player zu fördern.
Das Gericht schließt sich der Ansicht der Kommission an, dass das Verhalten von Microsoft gegen Art. 82 des EG-Vertrags, insbesondere Unterziffer d), verstößt.
Art. 82 EGV besagt:
Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.
Dieser Mißbrauch kann insbesondere in folgendem bestehen:
(…)
d) der an den Abschluß von Verträgen geknüpften Bedingung, daß die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.
Das Urteil kann als schwere Niederlage für Microsoft gelten. Trotz massiver Anstrengungen ist es dem Software-Konzern nicht gelungen, eine Änderung an der Kommissions-Entscheidung durchzusetzen.
Einzig in Bezug auf ein bestimmtes Regulierungs-Instrument widersprach das Gericht der Kommission: Diese hatte versucht, Microsoft per Verfügung dazu zu zwingen, einen „Monitoring Trustee“ zu benennen. Dieser sollte die kartellrechtliche Regulierung bei Microsoft überwachen und dazu mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sein. Gleichzeitig sollte aber Microsoft den Trustee bezahlen und seine Kosten tragen. Dazu sei die Kommission jedoch nicht ermächtigt gewesen, so das Gericht.
Das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, innerhalb von zwei Monaten angefochten werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Microsoft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.
Das Urteil auf Englisch im Volltext.
Die englische Pressemitteilung des EuG. (PDF)