“The framework is designed to be future proof, and to take account of the convergence of digital technologies.“
Gut ein Jahr hat sich die Europäische Kommission mit einer umfassenden Überprüfung und Bewertung des Rechtsrahmens im Telekommunikations-Sektor beschäftigt. Beurteilt wurden dabei auch die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Morgen wird die Kommission nun ihre Pläne zur Neuregelung der betroffenen Richtlinien vorstellen.
Welche Ziele werden verfolgt?
Der neue Rechtsrahmen, so heißt es in einer Mitteilung der Kommission, solle vor allem zukunftssicher sein und die zunehmende Konvergenz der digitalen Technologie berücksichtigen. Ziel sei es auch, den Wettbewerb zu stärken: Durch grenzüberschreitenden und nachhaltigen Wettbewerb könne die Arbeit der Regulierungsbehörden wieder zurückgefahren werden.
Was soll sich ändern?
Die geplanten Änderungen betreffen fünf Richtlinien aus dem Jahr 2002: die Rahmenrichtlinie, die Genehmigungsrichtlinie, die Zugangsrichtlinie, die Universaldienstrichtlinie und die Datenschutzrichtlinie. Insbesondere folgende vier Punkte sollen angegangen werden:
• Frequenz-Vergabe: Es soll eine neue, marktorientierte Strategie zur Handhabung von Frequenzen in den inländischen Märkten eingeführt werden. Netzpolitik.org berichtet, die Kommission erwäge, einen kommerziellen Handel mit Funkfrequenzen zuzulassen.
• Regulierung: Es soll weniger reguliert werden. Die ex-ante-Kontrollen der nationalen Regulierungsbehörden sollen künftig auf 6 der 18 Märkte beschränkt werden. Auch ist eine europäische Regulierungsbehörde zur Förderung eines europäischen Binnenmarktes im Gespräch.
• Marktanalyse: Das Verfahren zur Marktanalyse soll vereinfacht werden: weniger bürokratisch und mehr auf echte Engpässe konzentriert.
• Kontrolle: Die Einhaltung der europäischen Regelungen und Sanktionen soll in allen Mitgliedsstaaten gewährleistet sein. Dies soll der Sicherung der einzelnen Märkte dienen.
Wie geht es weiter?
Bis jetzt wurde ein Konsultationsverfahren durchgeführt, bei dem verschiedene Experten, Interessenvereinigungen und die Vereinigung der nationalen Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten (European Regulators Group) angehört wurden (siehe auch die „Roadmap“ zur Entwicklung). Den Richtlinien-Entwürfen der Kommission müssen nun das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Die endgültig novellierten Richtlininen werden in das deutsche Telekommunikationsgesetz einfließen.
„Tomorrow€™s Framework“, Europäischen Kommission.
„Nationale Regulierer lehnen EU-Regulierungsbehörde für Telekommunikation ab“, Heise.