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EuGH: Privatkopievergütung nicht bei unerlaubten Kopien

Der EuGH hat heute über den Umfang der Privatkopieschranke entschieden (C-435/12). Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. Hintergrund war ein Streit über die in den Niederlanden geregelte Vergütung für Privatkopien. Ein Hersteller von Datenträgern wehrte sich dagegen, dass bei der Vergütung für Privatkopien ebenso der Schaden berücksichtigt wurde, der durch unberechtigte Kopien entsteht. Da es sich um Regelungen zur Umsetzung der InfoSoc-Richtline handelt, legte der Oberste Gerichtshof der Niederlande dem EuGH diese Fragen zur Entscheidung vor. Dieser entschied nun, dass eine korrekte Anwendung der Privatkopieausnahme auch verlangt, dass zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen privaten Vervielfältigungen unterschieden werde. Hierdurch könne auch der angemessene Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern der Schutzgegenstände vorgenommen werden.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Das Urteil im Volltext in der Telemedicus-Datenbank.

, Telemedicus v. 10.04.2014, https://tlmd.in/a/2756

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