Schon seit 2010 tauchen immer wieder Presseberichte auf, dass der irische High Court die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dem EuGH vorgelegt haben soll, um die Vereinbarkeit mit den europäischen Grundrechten klären zu lassen. Zuletzt machte die Meldung Ende Januar die Runde.
Schon vor fast genau einem Jahr hatte Telemedicus beim EuGH den Stand des Verfahrens erfragt – und erfahren, dass es überhaupt nicht existiert. Daran scheint sich auch nichts geändert zu haben: „Ein derartiges Verfahren ist derzeit nicht anhängig“, erklärte die Kanzlei des EuGH am Freitag auf Anfrage.
„Sehr geehrter Herr Schack,
Ein derartiges Verfahren ist derzeit nicht anhängig.
Mit besten Grüßen,
Kanzlei des Gerichtshofs“
Seit 2006 sorgt die Vorratsdatenspeicherung in Europa für Diskussionen. Gestritten wird nicht nur über den Nutzen einer anlasslosen Speicherung von Kommunikationsdaten, sondern auch über ihre Rechtmäßigkeit. Schon vor Jahren hatte Irland Zweifel hinsichtlich der Kompetenz der Europäischen Union geäußert und im Rahmen einer Nichtigkeitsklage die Richtlinie dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Dieser entschied 2009, dass die Richtlinie von der gewählten Kompetenzgrundlage gedeckt sei (Rs. C-301/06).
Infolge dieser „Niederlage“ soll der irische High Court dann auf Antrag der Bürgerrechtsinitiative Digital Rights Ireland im Jahr 2010 angekündigt haben, die Richtlinie dem EuGH vorzulegen, um die Vereinbarkeit mit den europäischen Grundrechten klären zu lassen. Nur ist bis heute ein solches Verfahren nicht beim EuGH anhängig.
Die Verwirrung ist damit perfekt: Hat sich der irische High Court so viel Zeit mit der Vorlage gelassen? Sollte es dieses Verfahren überhaupt jemals geben? Woher stammt das hartnäckige Gerücht, das erst im Januar sogar von Anwälten, die am Verfahren beteiligt waren, bestätigt worden sein soll?
Vor wenigen Tagen hat die Europäische Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet – weil Deutschland die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung immer noch nicht umgesetzt hat. Die undurchsichtige Situation des angeblichen EuGH-Verfahrens erhält dadurch zusätzliche Brisanz.
Vorratsdatenspeicherung: Kein Verfahren vor dem EuGH.
Irischer High Court legt Vorratsdatenspeicherung zum EuGH vor.