Aus einer aktuellen Pressemitteilung des EuGH (PDF) geht hervor, dass das Gericht die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat (Az.: C-293/12 und C-594/12). Anlass hierfür sind zwei Verfahren, in denen der irische High Court sowie der österreichische Verfassungsgerichtshof den EuGH angerufen hatten. Dieser sollte prüfen, ob die Richtlinie mit europäischen Grundrechten vereinbar ist. Nach Einschätzung des Gerichts beinhalte die Richtlinie einen „Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt”. Die deutsche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist nach einer aktuellen Stellungnahme des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) zunächst auf Eis gelegt.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
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