Heise Online berichtet von einem Änderungsvorschlag, den der EU-Rat zum Vorschlag der EU-Datenschutzverordnung formuliert hat. Der Rat lehnt diese Verordnung offenbar nicht grundsätzlich ab. Er will sie aber abmildern:
Das Papier [des EU-Rats] betont unter anderem stärker, dass die Gewährleistung der Privatsphäre kein absolutes Recht ist. Ein entsprechender Erwägungsgrund soll – deutlich weiter nach vorn gerückt – an prominenter Stelle signalisieren, dass der Datenschutz im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in einer Balance mit anderen Grundrechten wie dem auf Meinungs- und Informationsfreiheit oder der freien Ausübung eines Geschäfts zu halten sei. […] Unmissverständlich arbeitet der Entwurf auch im eigentlichen Gesetzestext heraus, dass der Datenschutz keinen höheren Status genießt als andere fundamentale Rechte. Neben Vertretern der Bundesregierung hatte sich unter anderem Irland für eine solche Klarstellung stark gemacht.
Der EU-Rat besteht aus den Ministern der Mitgliedsstaaten. Diese sehen den Vorstoß der Kommission, den Datenschutz in Europa in Form einer Verordnung zu regeln, relativ kritisch.