Die Europäische Kommission hat gegen die Unternehmen Sony, Fuji und Maxell eine Geldbuße in Höhe von 74 Millionen Euro verhängt. Grund für diesen Schritt seien Preisabsprachen auf dem europäischen Markt für professionelle Videobänder. Die Unternehmen, die über einen Marktanteil von mehr als 85 % verfügen, hätten damit gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen gemäß Artikel 81 EG-Vertrag verstoßen.
Weil Sony die Nachprüfungen der Kommission in seinen Geschäftsräumen behindert hat, wurde die Geldbuße für das Unternehmen um 30 % angehoben. So wurde ein Sony-Mitarbeiter dabei beobachtet, wie er Dokumente im Reißwolf vernichtete. Fuji und Maxell, die bei den Ermittlungen mit der Kommission zusammengearbeitet haben, wurde hingegen aufgrund einer Kronzeugenregelung eine Ermäßigung ihrer Geldbußen um 40% und 20% gewährt. Bei der Festsetzung der Geldbußen kamen erstmals die neuen Bußgeldleitlinien der Kommission von 2006 zur Anwendung.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zu der Strafe:
Mit dieser Entscheidung werden zwei Warnsignale an die sich an Kartellen beteiligenden Unternehmen ausgesandt.(…) Sie zeigt erstens, dass die Kommission auch ohne Unterstützung von Unternehmen, die einen Geldbußenerlass anstreben, gegen Kartelle erfolgreich vorgehen kann und zweitens, dass die Behinderung von Ermittlungen der Kommission streng bestraft wird.