Verbot von Online-Glücksspiel zur Suchtbekämpfung ungeeignet
Wegen europarechtlicher Bedenken hat die EU-Kommission den geplanten Staatsvertrag zum Glücksspielwesen vorerst gestoppt. Danach sollte das staatliche Lotterie-Monopol erhalten, Lotto-Werbung und Internetwetten hingegen generell verboten werden. Hierdurch wären insbesondere die privaten Anbieter betroffen gewesen.
Zwar sei die EU-Kommission nicht prinzipiell gegen Beschränkungen im Glücksspielsektor. Bisher habe Deutschland aber keine ausreichenden Informationen geliefert, die eine vollständige Verbannung privater Anbieter im Internet rechtfertigen würden: Das geplante Online-Verbot von Lotto und Wetten stelle keine geeignete Maßnahme zum Erreichen der Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes dar. Insbesondere sei das geplante Verbot unverhältnismäßig, weil das Ziel der Suchtbekämpfung auch durch weniger strenge Maßnahmen erreicht werden könne.
Der neue Staatsvertrag ist die Folge einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein staatliches Wettmonopol ist demnach mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar, wenn es sich konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausrichtet. Den Ländern wurde deshalb bis Ende 2007 Zeit eingeräumt, das Monopol neu auszugestalten. Das ursprünglich ausgehandelte Regelwerk, auf das sich die Bundesländer erst im vergangenen Dezember verständigt hatten, sollte zum 1. Januar 2008 den bestehenden Lotteriestaatsvertrag ablösen und vier Jahre gelten.
Rechtliche Schritte drohen
Nach Ansicht der Länder ist ein Online-Verbot von Lotto und Wetten notwendig, da die Spielsuchtgefahr im Internet besonders hoch sei. Aufgrund der Anonymität der Spieler sei keine soziale Kontrolle gegeben. Die EU-Kommission widerspricht dem: So könne man beispielsweise die Spieler im Vorfeld dazu verpflichten, sich bei den Wettanbietern zu registrieren. Dadurch könne auch sichergestellt werden, dass nur Erwachsene teilnähmen. Zudem wird bemängelt, dass im geplanten Staatsvertrag ähnliche Sachverhalte nach unterschiedlichen Maßstäben behandelt würden. So würden Lotterien im Internet verboten werden, Pferdewetten, die ebenfalls hohes Suchtpotential besäßen, hingegen nicht.
Deutschland hat nun bis zum 23. April Zeit, die Kritikpunkte auszuräumen. Sollten die Länder ihr Verbot nicht überdenken, müssten sie mit rechtlichen Schritten rechnen, heißt es auf Welt-Online unter Berufung auf einen Brief des EU-Kommissars Günther Verheugens an das Auswärtige Amt und das Bundeswirtschaftsministerium. Deutliche Worte findet in der SZ vom 26.03.2007 auch Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, der ebenfalls das geplante Monopol beanstandet: Die Argumente für den Ausschluss privater Wettanbieter seien seiner Meinung nach nicht stichhaltig. Den Ländern gehe es vielmehr nur darum, selbst Kasse zu machen.
Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff zeigt sich trotz der harschen Kritik optimistisch. Heise-Online zitiert den CDU-Politiker wie folgt:
Die Entscheidung der Länder für ein staatliches Glücksspielmonopol steht im Einklang mit dem Europa- und dem Verfassungsrecht, da es die Suchtprävention und den Spieler- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt.
Die Anregungen der Kommission zum geplanten Verbot der privaten Wett-Anbieter im Internet werde man jedoch sorgfältig prüfen.