Telemedicus

, von

Erneut Bußgelder gegen Call-in-Shows

Die Landesmedienanstalten haben erneut Bußgelder gegen Veranstalter von Call-in-Shows verhängt. Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) mitteilt, ist neben dem DSF (50.000 Euro) und Kabel 1 (10.000 Euro) auch diesmal wieder Sat.1 betroffen (30.000 Euro). Grund sind diverse Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten. Erstmals hatten die Landesmedienanstalten im September und Oktober Bußgelder auf Grundlage der Satzung verhängt.

Ende Oktober hatte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof zwar einige Vorschriften der Satzung beanstandet, die Bußgeldverfahren sind davon jedoch nicht betroffen.

Update:

Wie uns die ZAK eben mitgeteilt hat, sind bereits weitere Bußgeldverfahren absehbar. Die bisherigen Bußgeldverfahren seien alle auf Stichproben zurückzuführen, daneben beobachte die ZAK allerdings auch einschlägige Foren und Blogs, um auf Missbrauchsfälle aufmerksam zu werden. Außerdem wies der Pressesprecher auf die Möglichkeit hin, Verstöße über das Portal programmbeschwerde.de zu melden.

Zur Pressemeldung der ZAK (PDF).

, Telemedicus v. 18.11.2009, https://tlmd.in/a/1576

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory