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Ermittlungen der Kölner StA wegen Reverse-Graffiti?

Köln hat einige schmutzige Wände. Wer diese nur zum Teil säubert und so – wie in einer Radierung – Bilder schafft, lebt gefährlich. Denn in Köln soll jeder Fall von sogenanntem Reverse-Graffiti durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Dies schreibt die taz.
Beim Reverse-Graffiti werden keine Wände besprüht. Stattdessen werden sie gesäubert, aber eben nur zum Teil. Mithilfe von Hochdruckreiniger, Bürste und Schablone können auf diese Art richtige Bilder entstehen. Einzige Voraussetzung dafür sind genügend verrußte, verschmutzte Wände. Und die gibt es eben auch in Köln.

Keinen Unterschied zwischen umgekehrtem und normalen Graffiti macht hingegen die Kölner Anti Spray Aktion (KASA). Die KASA möchte „dem Phänomen Graffiti entschlossen entgegentreten“. Die Radierbilder sind ihr deshalb ein Dorn im Auge. Künftig will sie auch jedes entfernte Reverse-Graffiti zur Anzeige bringen. Die Anzeige begründet sie vor allem mit den Kosten für die Komplettreinigung der Fassaden.

Diese Haltung hat wiederum die Grüne Jugend zu Spott veranlasst. In einem offenen Brief an die Stadt Köln fragt sie z.B:

„Wie geht die Verwaltung mit dem Sandstrahlen des Kölner Doms um, da dieser nur stückweise gereinigt wird? Wird Regen, der ebenfalls nur partiell öffentlichen Raum säubert, auch zur Anzeige gebracht?“

Der Meinungskampf um den öffentlichen Raum scheint voll entflammt.

Die Rechtslage ist indes nicht ganz eindeutig. Auf normales Graffiti ist § 303 II StGB anzuwenden. Fällt Reverse-Graffiti aber auch unter § 303 II StGB? Hierzu muss die Veränderung des Erscheinungsbildes der fremden Sache, also der Wand, dauerhaft sein. Gerade an der Dauerhaftigkeit kann es aber fehlen. Der Kölner Street-Artist SeiLeise äußert sich dazu so:

„Das hängt vom Wetter ab, und von der Beschaffenheit der Wand. Einige Werke sehen aus, als hätte ich sie gestern gemacht, dabei ist das schon ein Jahr her. Andere sind binnen kurzer Zeit wieder bis zur Unkenntlichkeit verschmutzt.“

Auch laut Piratenwiki fehlt es gerade an der Dauerhaftigkeit. Reverse-Graffiti seien nach dem StGB nicht illegal, da man nur eine partielle Reinigung vornimmt und das Erscheinungsbild der Fläche nicht dauerhaft verändert. Ähnlich sieht dies der auf Graffiti spezialisierte Rechtsanwalt Patrick Gau: „Dann könnte man auch Kinder, die Hüpfekästchen spielen, anklagen“.

Die Lösung des Problemes variiert wohl von Fall zu Fall. Bisher gibt es noch keine gerichtlichen Entscheidungen zum Thema. Wie wird die Kölner Staatsanwaltschaft also die Lage beurteilen?
Bericht über Reverse-Grafitti bei der Kölner Stadtrevue.
Eine erste Einschätzung zur Strafbarkeit von Reverse-Graffiti von RA Ferner.

, Telemedicus v. 17.04.2014, https://tlmd.in/a/2761

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