Ende dieses Jahres soll das Briefmonopol wegfallen und der Markt vollständig liberalisiert, d.h. für Wettbewerber geöffnet werden. Selbst in Zeiten zunehmend genutzter Internetkommunikation handelt es sich beim Postwesen um ein lukratives Geschäft: zahlreiche, bereits lizenzierte Wettbewerber erwarten bereits ihren Eintritt in den Briefmarkt. Doch die positive Spannung wird nicht von allen Seiten geteilt. Neben Erwägungen im Europäischen Parlament, die Aufhebung des Monopols bis 2011 auszudehnen, werden vor allem Befürchtungen über die Einhaltung des Datenschutzes laut. So äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar:
In Folge der teilweise bereits erfolgten Öffnung des Postmarktes hat die Zahl der Bürgerbeschwerden, die sich gegen Postdienstleister richten, deutlich zugenommen.
Vielfach gehen die Vorbereitungen auf den Wegfall des Briefmonopols mit großen Umstrukturierungen der Unternehmen einher. In Folge dessen kann es zu falschen oder mangelhaften Beförderungen von Postsendungen kommen. Es darf aber nicht sein, dass der Konkurrenzkampf den Datenschutz verdrängt und den Anspruch der Kunden auf Wahrung des Postgeheimnisses verletzt.
Allerdings wird die zuständige Bundesnetzagentur gemeinsam mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten dafür Sorge tragen, dass die Datenschutzbestimmungen auch von den neuen Marktteilnehmern eingehalten werden. Andernfalls drohten Bußgelder oder sogar der Lizenzentzug, wie Schaar erklärt.
Seit 1994 der Postdienst der Deutschen Bundespost im Zuge der Postreform II privatisiert wurde, werden Postdienstleistungen in Deutschland als „privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die Deutsche Post AG und andere private Anbieter erbracht“ (Art. 87f II GG). Der Wegfall des Briefmonopols der Deutschen Post AG bedeutet nun die Umsetzung der dritten Postreform.
Zur Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.