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eJustice: Justitia auf dem Weg ins digitale Zeitalter

Zehn-Punkte-Plan für elektronischen Rechtsverkehr vorgestellt

Auf der CeBIT in Hannover wurde am vergangenen Freitag, unter Beteiligung der Bundesjustizministerin, ein Programm zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs präsentiert. Ziel des 10-Punkte-Plans ist unter anderem die bessere Nutzung der technischen Möglichkeiten. Schritt für Schritt sollen bis zum Jahr 2010 geeignete Verfahren auf die elektronische Kommunikation und automationsunterstützte Bearbeitung umgestellt werden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu den Plänen:

Von den neuen technischen Möglichkeiten profitieren Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen. Elektronisch übersandte Dokumente sind schneller beim Gericht als Briefe und Faxe, und sie haben den Vorteil, dass man mit ihnen elektronische Akten anlegen kann. Gesetzgeberisch ist das Feld für den elektronischen Rechtsverkehr bestellt.

Auch die die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue, Vorsitzende der Konferenz der Justizminister, war bei der Vorstellung des 10-Punkte-Plans anwesend und äußerte sich dazu wie folgt:

Bis zum Jahr 2010 werden wir die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden sowie die Rechtsanwaltskanzleien und Notariate flächendeckend in die Lage versetzen, die gesamte Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten rechtswirksam elektronisch abzuwickeln.

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Bernhard Dombek wohnte der Präsentation ebenfalls bei und zeigt sich begeistert: Der elektronische Rechtsverkehr böte Anwälten große Chancen für eine schnellere effektivere Arbeitsweise. Durch die beschleunigten Abläufe käme der Bürger schneller zu seinem Recht. Der elektronische Rechtsverkehr werde daher einen wichtigen Beitrag zum Rechtsfrieden und zur Stärkung des Rechtsstaates leisten.

Im Einzelnen sieht das Zehn-Punkte-Programm sieht vor:

1. intensive Abstimmung zwischen Justiz und Berufsvertretungen der Anwälte und Notare unter Einbeziehung der Europäischen EDV-Akademie des Rechts (EEAR); Konzentration auf elektronische Akteneinsicht, elektronische Beantragung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen, elektronische Prozesskosten- und Beratungshilfeabrechnung sowie elektronischer Abruf aus Registern;

2. stärkere Berücksichtigung des elektronischen Rechtsverkehrs in Aus- und Fortbildung;

3. Ausbau des Justizportals www.justiz.de zu einem zentralen Portal für den elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland;

4. Verwirklichung eines zentralen elektronischen Gerichtsbriefkastens zur rechtsverbindlichen Kommunikation mit allen am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Justizeinrichtungen;

5. weitgehende Standardisierung von Datenaustauschformaten auf der Basis des XJustiz-Standards;

6. anwenderfreundliche Gestaltung der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere hinsichtlich der Organisationsstrukturen in den Rechtsanwaltskanzleien und der elektronischen Signatur;

7. effizientere Gestaltung der Verfahrensabläufe, insbesondere durch Verzicht auf das Erfordernis der Beifügung anspruchsbegründender Unterlagen, beispielsweise durch ein vereinfachtes Zwangsvollstreckungsverfahren, in dem Vollstreckungsanträge ohne Beifügung des Vollstreckungstitels gestellt und automatisiert bearbeitet werden können;

8. Beschleunigung der Verfahrensabläufe durch den Einsatz elektronischer Vorgangsbearbeitungssysteme in den Gerichten, Behörden und bei den Rechtsanwälten und Notaren;

9. Schaffung der Möglichkeiten der Erteilung elektronischer Lastschrifteinzugsermächtigungen zur Leistung von Gerichtskostenvorschüssen;

10. Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung eines bundesweit einheitlichen finanziellen Anreizsystems für Nutzer des elektronischen Rechtsverkehrs.

Bereits seit Inkrafttreten des Justizkommunikationsgesetz vor zwei Jahren können Gerichte und Verfahrensbeteiligte elektronisch miteinander kommunizieren. Zivilprozess und die Fachgerichtsbarkeiten wurden für eine elektronische Aktenbearbeitung geöffnet. Für die Verfahrensbeteiligten besteht die Möglichkeit, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der papiergebundenen Schriftform oder der mündlichen Form rechtswirksam zu verwenden. Elektronischer Rechtsverkehr ist nach Angaben des BMJ mittlerweile bei allen Gerichten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und beim Deutschen Patent- und Markenamt möglich. Bei den Gerichten der Länder soll das Angebot noch ausgebaut werden.

Zur Pressemitteilung des BMJ

Zur Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz (Berlin)

, Telemedicus v. 20.03.2007, https://tlmd.in/a/112

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