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Einigung auf Geräteabgaben: Werden IT-Geräte teurer?

Gestern haben sich der BITKOM und die VG Wort sowie die VG Bild-Kunst auf die Höhe von Geräteabgaben geeinigt. Diese Gebühr wird auf Geräte erhoben, die (auch) zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken benutzt werden (§ 54 UrhG). Sie dient der Vergütung legaler Privatkopien und kommt über die Verwertungsgesellschaften den Künstlern zu gute. Seit der Urheberrechtsnovelle vom 1. Januar 2008 wird ihre Höhe nicht mehr von einem Gesetz bestimmt. Jetzt sollen sich die Verwertungsgesellschaften mit den Verbänden auf eine „angemessene“ Vergütung einigen (§ 13a UrhWahrnG). Der nun abgeschlossene „Gesamtvertrag Reprographie“ ist ein Kompromiss – aus Sicht des BITKOM einer „mit Bauchschmerzen“. Je nach Gerätetyp wird die Abgabe rückwirkend zum 1. Januar entweder erhöht oder gesenkt.
Folgende Tarife werden von den Verwertungsgesellschaften veröffentlicht:

Multifunktionsgeräte: € 25,00 – € 87,50 (je nach Leistungsfähigkeit)
Drucker: € 5,00 – € 12,50 (je nach Typ)
Scanner: € 12,50
Faxgeräte: € 5,00 – € 10,00 (je nach Typ)

Der BITKOM rechnet mit einem Rückgang der Urheberrechtsabgaben auf Scanner, Faxgeräte und Kopierer; hingegen werde es bei Druckern und Multifunktionsgeräten im ersten Halbjahr 2009 zu Preiserhöhungen kommen, weil die Hersteller die Gebühren an die Verbraucher weitergeben. Diese Abgaben sind neu hinzugekommen. Sie waren schon unter der alten Rechtslage hoch umstritten; zuletzt musste in beiden Fällen der BGH entscheiden (Telemedicus berichtete). Etwas entspannt wird die Diskussion zwischen den Parteien dadurch, dass bei der Vergütungshöhe bestimmte Faktoren berücksichtigt werden können. Das sind nach § 54a UrhG:

• die tatsächliche Nutzung für Privatkopien (Abs. 1),
• die Angemessenheit insgesamt unter Berücksichtigung der Vergütungspflicht für Zusatzgeräte (Abs. 2),
• nutzungsrelevante Eigenschaften wie insbesondere die Leistungsfähigkeit (Abs. 3) und
• das Preisniveau des Gerätes (Abs. 4).

So wurden bei diesem Vertrag auch empirische Studien zur Gerätenutzung berücksichtigt. Er ist bis zum 31. Dezember 2010 gültig.

Zur Pressemitteilung der VG Wort (PDF).

Zur Pressemitteilung des BITKOM.

, Telemedicus v. 11.12.2008, https://tlmd.in/a/1079

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