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„Eine einzige Tablette“ – Doch bald im Fernsehen?

Am Dienstag begann vor dem Oberlandesgericht Hamburg das Berufungsverfahren zu dem Streit um den Film „Eine einzige Tablette“ (Telemedicus berichtete am 19. März).

Anders als noch beim Landgericht war Gegenstand der richterlichen Betrachtung nicht mehr das Drehbuch, sondern der sendefertige Film. Damit fielen bereits einige Angriffspunkte, die das Landgericht beanstandet hatte, weg.

Überdies stellte die Richterin fest, dass es sich bei dem Fernsehfilm offenkundig um einen Spielfilm handele: „Die ästhetisch-künstlerische Verfremdung ist deutlich“, weshalb er von der Kunstfreiheit geschützt ist. Eine Einschränkung der Kunstfreiheit muss aber im Falle einer schweren Persönlichkeitsverletzung hingenommen werden.
Generell stellte die Richterin bei der Beurteilung der einzelnen Szenen auf die Betrachtungsweise eines unbefangenen Filmzuschauers ab: sofern für den Durchschnittszuschauer ersichtlich sei, welche Handlungen erdacht sind und welche auf realen historischen Geschehnissen basieren, so sind die Kläger nicht in ihren Persönlichkeitsrechten betroffen und der Film ist zulässig.

Selbst wenn eine Abweichung von der Wahrheit vorliege, so könne aber nur dann auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung angenommen werden, wenn eine grobe Entstellung oder schwere Beeinträchtigung vorliege. Hinsichtlich eines Handlungsstrangs über den Arzneimittelhersteller Grünenthal konnte das Gericht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erkennen. Bei dem ebenfalls klagenden damaligen Opferanwalt Schulte-Hillen sah es hingegen keine Verletzung.

Voraussichtlich soll in einem Vor- und einem Abspann des Filmes ein Hinweis erfolgen, der ausdrücklich klarstellt, dass es sich um einen Spielfilm mit erfundenen Charakteren – und nicht um einen Dokumentarfilm – handelt.

Die Urteilsverkündung ist auf den 10. April festgelegt. Bis Mitte nächster Woche besteht für die Parteien allerdings die Möglichkeit sich außergerichtlich zu einigen. Der Anwalt der Produktionsfirma des Films, Peter Raue, kann sich jedoch „momentan keinen Vergleich vorstellen“.

Artikel in der FAZ
Artikel in der Sueddeutschen Zeitung
Artikel in der taz
Pressemitteilung der Grünenthal GmbH

, Telemedicus v. 23.03.2007, https://tlmd.in/a/115

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