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„Ehrensache“ – BGH gibt Bühne frei

Das Theaterstück „Ehrensache“ des Autors Lutz Hübner darf aufgeführt werden. Das entschied diese Woche der Bundesgerichtshof. Der BGH folgte damit den Wertungen des Bundesverfassungsgerichts, der in dieser Angelegenheit bereits im Dezember letzten Jahres geurteilt hatte.
Der Verlag des Theaterstücks hatte geklagt um sich gerichtlich bestätigen zu lassen, dass er urheberrechtliche Nutzungsrechte an dem Werk vergeben kann. Nur Inhaber entsprechender Nutzungsrechte sind berechtigt, Theaterstücke zu inszenieren und aufzuführen. Der BGH gab der Feststellungsklage statt und bestätigte damit die Urteile der Vorinstanzen.

Ob die „Ehrensache“ eines Tages auf der Bühne stehen würde, war lange zweifelhaft. Das Stück handelt von einem sog. Ehrenmord, der sich tatsächlich vor einigen Jahren in der Nähe von Hagen zugetragen hat. Erzählt werden die letzten Stunden des getöteten Mädchens und wie es zu dem Mord gekommen ist, bzw. gekommen sein könnte. Die Mutter des dabei getöteten Mädchens sah die postmortalen Persönlichkeitsrechte ihrer verstobenen Tochter durch die Darstellungsweise der fiktiven „Ellena“ verletzt. Vor allem monierte die Mutter, dass ihre Tochter in der Figur der „Ellena“ wiederzuerkennen sei und wahrheitswidrig sehr negativ dargestellt werde. Die Mutter hatte deshalb einige einstweilige Verfügungen erwirkt und Aufführungen des Theaterstücks zunächst verhindern können.

Zwischenzeitig hat auch das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde der Mutter entschieden: Es stellte dabei klar, dass gerade die Fiktionalität des Theaterstücks dem Autor (und damit dem Verlag) nicht zum Vorwurf gemacht werden könne. Insbesondere sei es einem Zuschauer des Stücks ersichtlich, dass der Autor die Szenen nicht unmittelbar miterlebt, sondern anhand öffentlicher Informationen zu dem Mord erfunden habe. Ein Zuschauer erwarte somit auch nicht die Wahrheit über den tatsächlichen Mordvorgang und die realen Personen. In der Begründung seines Urteils schloss sich der BGH diesen Erwägungen an.

Das Urteil im Volltext ist noch nicht öffentlich.

Zu der Pressemitteilung des BGH.

, Telemedicus v. 19.09.2008, https://tlmd.in/a/978

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