Gestern hat hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Schutz Minderjähriger bei der Abwägung mit der Pressefreiheit gestärkt (Az.: 27306/07 und 1593/06). Konkret ging es um Zeitungsberichte über einen Sorgerechtsstreit in Österreich, wobei Fotos des Kindes mit schmerzverzerrtem Gesicht veröffentlicht wurden.
Nach Ansicht des EGMR darf über einen Minderjährigen auch dann nicht identifizierend berichtet werden, wenn der Sachverhalt einen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse liefert. Voraussetzung dieses Schutzes ist, dass der Minderjährige keine „public figure“ ist und weder das Kind, noch seine Eltern von sich aus in die Öffentlichkeit getreten sind.
Urteil des EGMR im Volltext (englisch).
Thomas Stadler zu der Entscheidung des EGMR.