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EGMR: BILD-Artikel zu Gerhard Schröder und Gazprom zulässig

Der EGMR hat gestern festgestellt, dass die Verurteilung der Axel Springer AG wegen eines Berichts in der BILD-Zeitung Art. 10 EMRK verletz hat (Requête. no 48311/10).

Die BILD hatte im Jahr 2005 über den vom FDP-Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele geäußerten Verdacht berichtet, dass Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder an einem Pipeline-Projekt mit der russischen Gazprom mitverdiene. „Wollte Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren? Hatte er persönliche Motive, als er in politisch aussichtsloser Lage Neuwahlen herbeiführte?”, hatte BILD in dem Artikel gefragt. LG und OLG Hamburg hatten das für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gehalten.

Nach Ansicht des EGMR überschreite die Äußerung die journalistische Freiheit nicht und sei daher von Art. 10 EMRK geschützt. Auch hätten die deutschen Gerichte nicht nachgewiesen, dass es ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis sei, den guten Rufes des ehemaligen Bundeskanzlers zu schützen. Nur dann wäre ein Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung gem. Art. 10 EMRK ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen.

Pressemitteilung zum Urteil des EGMR
Weitere Hintergründe bei sueddeutsche.de.

, Telemedicus v. 11.07.2014, https://tlmd.in/a/2803

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