Wegen eines möglichen Kartellrechtsverstoßes wurden gestern die Räume der Werbevermarkter „Seven One Media“ (zur Sendegruppe ProSieben/Sat 1 gehörend) und „IP“ (RTL-Gruppe) von Beamten des Bundeskartellamts durchsucht. Die Bonner Behörde ermittelt wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (§ 19 GWB), sowie wegen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei der Vermarktung von Fernsehwerbung (§ 1 GWB).
„Wir haben den Verdacht, dass die beiden Unternehmen durch bestimmte Verträge mit den Media-Agenturen den Werbemarkt für kleinere Sender verschließen“, vermutet Silke Kaul, Sprecherin des Kartellamts. Möglicherweise haben die beiden Tochterunternehmen der RTL-Gruppe sowie von ProSieben/Sat 1 in hohem Umfang Rabattabsprachen mit Media-Agenturen getroffen. Solche internen Vereinbarungen machen es für keinere Wettbewerber nahezu unmöglich, sich auf dem Werbemarkt zu behaupten. Laut Bundeskartellamt haben RTL-Gruppe und ProSieben/Sat 1 einen gemeinsamen Marktanteil von 80%. Damit nehmen sie eine marktbeherrschende Stellung ein, die sie in besonderem Maße verpflichtet, sich im freien Wettbewerb fair zu verhalten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Unternehmen Bußgelder in Millionenhöhe.