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„DSDS“ weiter in Konflikt mit Jugendschutz

RTL und der Jugendschutz, das ist eine Geschichte für sich. Schon in der Vergangenheit hat der Kölner Privatsender heftige Auseinandersetzungen mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geführt. Diese hat jetzt einmal mehr gegen den Sender entschieden: RTL habe mit der Ausstrahlung von Wiederholungen der Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ zur Nachmittagszeit gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen.
Die KJM geht mit dem Sender hart ins Gericht: Die beleidigende Kommentare der Jury sowie die redaktionelle Aufbereitung und Inszenierung der Auftritte einiger Kandidaten seien geeignet gewesen, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu beeinträchtigen. Menschen seien „herabgesetzt, verspottet und lächerlich gemacht“, „antisoziales Verhalten als Normalität dargestellt“ worden. Daher stelle die Sendung eine Gefahr für Werte wie Mitgefühl, Respekt und Solidarität dar. Selbst für die Altersgruppe Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren sei der Inhalt der Show problematisch. Kritisiert wurde insbesondere, dass die Sendungen vor Ausstrahlung nicht der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt wurden.

Aufgrund des KJM-Beschlusses wird die für die Anhörung zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) eine Beanstandung aussprechen, gegen die RTL keinen Widerspruch einlegen will.

Zur Pressemitteilung der KJM

Die Stationen des Streits (Telemedicus berichtete):

KJM vs. DSDS

KJM vs. DSDS – „2. Runde“

, Telemedicus v. 09.03.2007, https://tlmd.in/a/95

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