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DSDS: KJM will 100.000,- Euro Bußgeld

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kam auf ihrer heutigen Sitzung zu dem Ergebnis, dass durch die Inszenierung der Casting-Sendungen von „Deutschland sucht den Superstar“ eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter 12 Jahren vorliege. Die KJM entschied daher, die Sendungen zu beanstanden. Zudem werde aufgrund der wiederholten Verstöße ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Im Hinblick auf die wiederholten Verstöße sieht die KJM ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro als angemessen an. Außerdem wird RTL aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Clips zu Casting-Auftritten von DSDS-Kandidaten aus den Internet-Plattformen entfernt werden.
Neben dem herabwertenden Verhalten der Jury problematisierte die KJM insbesondere auch die redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte durch RTL, die die Kandidaten gezielt lächerlich machte und damit dem Spott eines Millionenpublikums aussetzte. Dies erfolgt zum Großteil durch die Einblendung von Untertiteln und Animationen durch die Redaktion. Der Vorsitzende der KJM Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring:

„Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden genau wie in der letzten Staffel als Normalität dargestellt. So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die den Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegenwirken und eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben“

Zudem hätte RTL es trotz wiederholter Aufforderungen der KJM unterlassen, das Format vor Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vorzulegen. Nur bei einer vorherigen Prüfung könne eine Selbstkontrolle aber ihre präventive Wirkung entfalten. Die abschließende Festlegung des Bußgeldes soll aber erst nach einer gesetzlich vorgegebenen Anhörung des Senders erfolgen.

Zur PM der KJM

Privates Fernsehen in der Kritik – DSDS und Dschungelcamp

, Telemedicus v. 19.02.2008, https://tlmd.in/a/666

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