Telemedicus

, von

Drei-Stufen-Test in der Kritik

Das Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht hat eine Erklärung zum sog. Drei-Stufen-Test im Urheberrecht veröffentlicht. Bei dessen Auslegung sollen in Zukunft verstärkt auch Interessen der Allgemeinheit berücksichtigt werden; nach Ansicht der Wissenschaftler ist eine vernünftige Balance mit den Positionen der Rechteinhaber nötig. In der letzten Zeit seien letztere nämlich zu einseitig von den Gesetzgebern und der Rechtsprechung gestärkt worden.

Der Drei-Stufen-Test enthält die Voraussetzungen für nationale Ausnahmeregelungen, die die Urheberrechte zugunsten Interessen Dritter einschränken. Er ist in den internationalen Harmonisierungs-Abkommen wie in Art. 13 TRIPS der Welthandelsorganisation (WTO) oder auch in Art. 9 Abs. 2 RBÜ der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) festgeschrieben.
Demnach muss eine solche Schrankenbestimmung auf bestimmte Sonderfälle zugeschnitten sein, die normalen Verwertungshandlungen eines Werkes dürfen nicht beeinträchtigt und die Interessen der Rechteinhaber nicht unzumutbar verletzt werden. Die Erklärung fasst das Problem mit der Handhabung des Tests so zusammen:

The Three-Step Test has already established an effective means of preventing the excessive application of limitations and exceptions. However, there is no complementary mechanism prohibiting an unduly narrow or restrictive approach. For this reason, the Three-Step Test should be interpreted so as to ensure a proper and balanced application of limitations and exceptions. This is essential if an effective balance of interests is to be achieved.

Plädoyer für mehr Schranken zum Schutz öffentlicher Interessen

Problematisch sei vor allem, dass die einzelnen Stufen häufig nacheinander geprüft würden und dabei eine umfassende Abwägung aller Interessen unterbleibe. In der Erklärung wird außerdem betont, dass der Test nicht zwangsläufig verlangt, Schranken stets eng auszulegen. Es komme viel mehr auch auf die Interessen an, zu deren Schutz sie erlassen wurden: Insbesondere Grundrechte aber auch ein funktionierender Wettbewerb sowie wissenschaftlicher, kultureller und wirtschaftlicher Fortschritt sollen deswegen bei der Interpretation des Urheberrechts eine stärkere Rolle spielen.

Die Wissenschaftler stützen sich dabei auf die eigentliche Funktion des Urheberrechts, die auch in den Präambeln der großen Vertragswerke stets betont wird:

Copyright law aims to benefit the public interest. It produces important incentives for the creation and dissemination of new works of authorship to the general public. These works serve to satisfy common needs; either in their own right or as a basis for the creation of further works.

Deswegen komme es auf einen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten an. Dort, wo sich Konflikte zwischen den Positionen von Urhebern, Rechteverwertern und denen der Gesellschaft auftun, müssen stets alle Seiten gleichermaßen berücksichtigt werden:

The Three-Step Test should not be interpreted in a manner that jeopardizes an adequate solution for this multi-level conflict of interests. (…) The public interest is not well served if copyright law neglects the more general interests of individuals and groups in society when establishing incentives for rightholders.

Die Erklärung kann hier online unterzeichnet werden.

Die Erklärung als PDF-Datei.

Hinweis:
Zum Artikel zur Kritik am rundfunkrechtlichen Drei-Stufen-Test geht es hier.

, Telemedicus v. 25.07.2008, https://tlmd.in/a/913

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory