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Drei-Stufen-Test: Der aktuelle Stand

Im Juni 2009 geht es los, dann tritt der 12. RÄStV in Kraft. Damit sind dann alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angehalten, ihre Online-Angebote dem „Drei-Stufen-Test“ zu unterziehen. Mit diesem Instrumentarium soll sichergestellt werden, dass sich die jeweiligen Angebote innerhalb des Funktionsauftrags bewegen und einen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb darstellen. Die einzelnen Landesrundfunkanstalten wickeln das notwendige Test-Prozedere grundsätzlich eigenverantwortlich ab. Dies führt insbesondere innerhalb der föderal organisierten ARD zu koordinatorischen Herausforderungen.

Seiner Zeit voraus: NDR schließt ersten Drei-Stufen-Test ab

Vielerorts sind bei den einzelnen Landesrundfunkanstalten die Vorbereitungen für den Drei-Stufen-Test bereits abgeschlossen. Beim NDR ist man sogar schon einen Schritt weiter. Der norddeutsche Sender hat nämlich als bislang einzige öffentlich-rechtliche Anstalt bereits vor In-Kraft-Treten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ein erstes Online-Angebot dem Drei-Stufen-Test unterzogen. Testgegenstand war die NDR-Mediathek. Sie hat den Test bestanden.

Gemeinsame Leitlinien von ARD & ZDF

Wie erwartet haben sich ARD & ZDF in einem gemeinsamen Koordinierungsausschuss auf einheitliche Inhalte, Maßstäbe und Zeitabläufe für die jeweiligen Genehmigungsverfahren verständigt. Auf Grundlage dessen werden demnächst die gemeinsschaftlich betriebenen Online-Angebote „3sat.de“, „phoenix.de“ und „KIKA.de“ geprüft. Verantwortlich bleiben auch hier im Einzelnen die zuständigen Rundfunkräte. Allerdings müssen sie dabei Stellungnahmen der Rundfunkräte anderer ARD-Anstalten sowie des ARD-Programmbeirates und die Beschlussempfehlungen der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD in ihre Entscheidungen mit einbeziehen.

Daneben haben ARD und ZDF jedoch auch zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die die Vefassungsmäßigkeit des 12. RÄStV überprüfen sollen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Regelungen zum Drei-Stufen-Test.

Unterdessen hat der neue ARD-Chef, Peter Boudgoust, in Zusammenhang mit dem Testverfahren nochmals ausdrücklich die Unabhängigkeit der zuständigen Rundfunkräte betont. Vorausgegangen war erneute Kritik des Privatsenderverbands VPRT hinsichtlich mangelnder Eignung der Rundfunkräte als Aufsichtsorgane.

ARD richtet Arbeitsgruppe ein – Testverfahren startet am 03. Juni 2009

Nach dem ZDF und anderen ARD-Anstalten hat nun schließlich auch der WDR konkrete Leitlinien zur Durchführung des Drei-Stufen-Tests beschlossen. Beim SWR hat man indes ein anstaltsinternes Fachgremium zur Koordinierung des Tests zusammengestellt.

Auf der Sitzung der ARD-Intendanten in München war der Drei-Stufen-Test in der vergangenen Woche sodann auch ein zentrales Thema. Wie dort bekannt wurde sollen zunächst elf Telemedienkonzepte zur Prüfung an die zuständigen Sendergremien übergeben werden. Darunter sind ARD-Angebote wie „tagesschau.de“ (NDR), „ARD.de“ (SWR), „DasErste.de“ (BR) oder auch „sport.ARD.de“ (WDR). Für die Überprüfung solcher ARD-Gemeinschaftsangebote hatte die ARD-Hauptversammlung bereits am 25. November 2008 einen Leitfaden beschlossen.

Die einzelnen förderalen Verfahren wird eine spezielle Arbeitsgruppe der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) koordinieren. Wie die GVK zu Beginn des Monats weiter mitgeteilt hat, werden die Verfahren alle gleichzeitig am 03. Juni 2009 beginnen. Dazu sollen an diesem Tag die Angebotsbeschreibungen von den federführend zuständigen Rundfunkräten auf den Internetseiten der Anstalten (BR, HR, MDR, NDR, RBB, SWR, WDR) veröffentlicht werden. An gleicher Stelle soll auch im weiteren Verlauf über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert werden.

Ferner hat sich die GVK darauf verständigt, Dritten die gesetzliche Frist zur Stellungnahme freiwillig auf acht Wochen zu verlängern.

Hohe Kosten und hoher Personalaufwand

Die bereits im Vorfeld geäußerten Bedenken hinsichtlich eines beträchtlichen Finanz- und Personalaufwands scheinen sich zu bestätigen. Nachdem das ZDF die Kosten für den Drei-Stufen-Test in diesem Jahr auf etwa 1,25 Millionen Euro geschätzt hat, geht nun auch die ARD von einem Finanzbedarf von mindestens 5 Millionen Euro aus.

Und auch viele Rundfunkräte stöhnen bereits jetzt unter der erdrückenden bürokratischen Last des Testverfahrens. Aber zumindest eine Gruppe wird sich über den Arbeitszuwachs durch den Drei-Stufen-Test wohl freuen: Die Gutachter. Denn aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind umfangreiche gutachterliche Stellungnahmen zu den einzelnen Online-Angeboten und ihrem publizistischen Wert einzuholen. Diese Gutachten machen einen erheblichen Teil der Gesamtkosten für den Drei-Stufen-Test aus.

Die Drei-Stufen-Tests für bereits bestehenede Telemedienangebote müssen spätestens bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein. Am Rande sei angemerkt, dass bereits im Sommer 2009 der erste Entwurf des neuen 13. RÄStV kommen soll.

Der Drei-Stufen-Test im Detail bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 03.04.2009, https://tlmd.in/a/1235

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