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Doktorarbeit zu Must Carry-Pflichten veröffentlicht

Vor wenigen Tagen habe ich meine Doktorarbeit zu Must Carry-Pflichten veröffentlicht. Must Carry-Pflichten sind Übertragungspflichten betreffend Rundfunkprogramme; gerichtet sind sie an die sog. Plattformbetreiber. Gemeint sind damit Unternehmen, die Rundfunkprogramme als Teil ihrer eigenen Produkte vermarkten – vornehmlich Kabelnetzbetreiber.

Update, 04.06.2015: Ich habe die Doktorarbeit jetzt auch Open Access zum Download bereitgestellt: Simon Assion: Must Carry, Übertragungspflichten auf digitalen Plattformen (PDF).
Das Thema „Must Carry” hat sich über die Zeit, in der ich daran gearbeitet habe, vom Orchideenfach zu einem „heißen Eisen” entwickelt. Das Thema ist hochaktuell und sehr umstritten – im Juni wird beispielsweise der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil fällen.

Die Arbeit arbeitet die Streitstände zu allen wichtigen Streitfragen auf, die sich rund um „Must Carry” stellen:

  • Gibt es eine Pflicht von Programmveranstaltern, die Übertragung ihrer Programme durch Plattformbetreiber zu bezahlen („Must Pay”) oder gilt für Must Carry ein Gebot der Unentgeltlichkeit („Must Carry for free”)? – ab S. 376.
  • Hängt die Wirksamkeit der Must Carry-Pflichten von dem vorigen Abschluss eines Einspeisevertrags ab? – ab S. 320.
  • Verlangen die Must Carry-Pflichten den tatsächlichen Transport von Rundfunkprogrammen oder nur das „Reservieren von Kapazitäten” (sog. Must Provide-Theorie)? – ab S. 351.
  • Gibt es „Must Offer”-Pflichten für Programmveranstalter, d.h. müssen diese den Plattformbetreibern ihre Programme zwangsweise zur Vermarktung überlassen? Woraus lassen sich solche Must Offer-Pflichten ableiten? – ab S. 423.

Die Arbeit enthält außerdem eine umfassende Aufarbeitung des historischen und technischen Hintergrunds und der wirtschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und politischen Bezüge der Plattformregulierung. Sie umfasst einen kompletten systematischen Überblick über die Plattformregulierung inkl. aller in ihr enthaltenen Tatbestandsmerkmale (ab S. 264); insbesondere macht sie die schwammige Definition des Plattformanbieters aus § 2 Abs. 2 Nr. 13 RStV greifbar (ab S. 232). Und auch angrenzende Rechtsgebiete, ohne die sich die Must Carry-Pflichten nicht verstehen lassen (Urheberrecht, Kartellrecht, Telekommunikationsrecht, Verfassungs- und Europarecht) werden ausführlich erörtert (ab S. 318).

Das Buch ist ab sofort auf über epubli und den normalen Buchhandel bestellbar. Ich werde die Arbeit in einigen Monaten auch Open Access hier im Internet veröffentlichen. Wer das Buch vorher lesen möchte, muss es entweder kaufen oder die Bibliothek seines Vertrauens bitten, es in ihren Bestand aufzunehmen – oder mich um ein Rezensionsexemplar anfragen (was gerne möglich ist).

Online stelle ich aber schon einmal den Anhang; dieser enthält eine Auflistung aller an die Landesgesetzgeber gerichteten Vorschläge für eine Novellierung der Plattformregulierung, die sich aus Arbeit ergeben.

Die Arbeit im Webshop von ePubli.
Der Anhang „Empfehlungen an die Gesetzgeber” als PDF.

, Telemedicus v. 13.04.2015, https://tlmd.in/a/2935

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