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Digitale Dividende

„Digitale Dividende“, auch: „Digitale Frequenzdividende“ bezeichnet den Gewinn an Übertragungskapazität durch den Umstieg auf die Digitaltechnik.
Durch die Nutzung der Digitaltechnik ist es möglich, die bislang nur analog für die Rundfunkübertragung genutzten Frequenzbereiche effektiver auszunutzen, so dass es zu einer Vergrößerung der Übertragungskapazität kommt. Mittels technischer Möglichkeiten, die es erlauben auf einer Frequenz bzw. auf einem Kanal nun mehrere Rundfunkangebote digital zu verbreiten (Signalbündelung oder auch Multiplexing genannt) steigt die Übertragungskapazit bei konstantem Frequenzspektrum an. So entsteht Raum für neue Angebote.

Insbesondere in Europa wird derzeit um die Nutzung dieser neu entstandenen Übertragungskapazitäten gestritten. Hierbei möchte die EU die Vergabe dieser neuen Kapazitäten am Markt orientieren. Demgegenüber sehen die ursprünglichen (analogen) Frequenznutzer, die Rundfunkanstalten, ihren Stand und die Bedeutung des Rundfunks gefährdet, sollte die Digitale Dividende alleinig nach dem Marktprinzip verteilt werden.

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte bereits im Frühjahr 2006 ein Konzept, das eine Versteigerung von Frequenzen vorsieht. Dies entspricht genau den Vorstellungen von EU-Kommissarin Viviane Reding. Die Mobilfunk-Branche hofft nun beispielsweise, mittels DVB-H oder DMB gegen Entgelt neue verschlüsselte Dienste in diesen neuen Kapazitätsräumen etablieren zu können.

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) möchte gemeinsam mit ARD und ZDF erreichen, dass die neuen digitalen terrestrischen Übertragungskapazitäten vorrangig dem Rundfunk zugestanden werden. Es wird hierbei auch von einer sog. „hybriden Frequenzvergabe“ gesprochen, bei der der Rundfunk, insbesondere die Öffentlich-Rechtlichen, einen angemessenen Anteil an der Digitalen Dividende zugestanden bekommen. Die Beteiligten auf Seiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten berufen sich dabei nicht zuletzt auf die in der Bedeutung des Rundfunks für die demokratische Grundordnung verwurzelte Grundversorgungsdoktrin.

In Europa und Deutschland fehlt derzeit noch ein funktionsfähiger ordnungspolitischer Rahmen zum Umgang mit den gewonnenen Distributionskapazitäten.

Vielfach werden die Größeneinschätzungen der Digitalen Dividende als zu optimistisch kritisiert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei vielen Veranschaulichungen der zukünftige Kapazitätsbedarf für ein digitales Fernsehangebot am Maßstab des Fernsehens mit Standardauflösung (SDTV, Standard Definition Television) bemessen wird. Bei realistischer Betrachtung allerdings sollte zukünftig der Datenbedarf anhand des Bedarfs von HDTV-Angeboten festgelegt werden, die aufgrund der höheren Auflösung höhere Datenmengen auflaufen lassen. In Folge dessen benötigt die Distribution dieser Datenmengen auch eine weitaus höhere Kapazität als bisherige SDTV-Aussendungen. Gleiches gilt für den Bereich des Hörfunks, bei dem neben dem etablierten Stereoangebot zukünftig an ein daten- und kapazitätsintensiveres Dolby-Surround-Angebot zu denken ist.

, Telemedicus v. 20.05.2007, https://tlmd.in/a/221

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