2013 ist Wahljahr – die Legislaturperiode neigt sich langsam dem Ende zu. Noch hat die Bundesregierung jedoch einige offene Baustellen im Bereich des Medien- und IT-Rechts. Welche das sind, soll dieser Kurzüberblick zeigen.
Im Sommer 2011 hat das Europäische Parlament die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher verabschiedet. Ihr Ziel: Die Vollharmonisierung der wichtigsten Verbraucherrechte beim E-Commerce in Europa. Vor allem Betreiber von Online-Shops dürften die Umsetzung der Richtlinie sehnlich erwarten. Denn sie bringt endlich Klarheit bei einem der schwierigsten Themen im Fernabsatz: Die Kosten für Hin- und Rücksendung von Waren beim Widerruf. In Zukunft soll der Verbraucher einheitlich die Kosten für die Rücksendung der Waren bezahlen, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Im Gegenzug muss der Verkäufer die Standard-Portokosten für die Hinsendung zurückerstatten. Nur wenn der Verbraucher nicht auf diese Regelung hingewiesen wird, muss der Verkäufer die vollen Hin- und Rücksendekosten erstatten. Vor allem für kleine Online-Shops dürfte das eine deutliche Erleichterung bringen.
Im Dezember hat die Bundesregierung bereits einen Entwurf für die Umsetzung der Richtlinie beschlossen. Das Gesetz dürfte also bald auch im Bundestag diskutiert werden.
Die Änderungen ausführlich bei Telemedicus.
Und auch an anderer Front gilt es, eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen: Bei der E-Privacy-Richtlinie, auch bekannt als „Cookie-Richtlinie”, hätte das eigentlich schon längst passieren müssen. Aber besonders eine Regelung ist umstritten: Das Speichern und Lesen von Daten dem Endgerät eines Nutzers soll nur nach dessen Einwilligung erfolgen dürfen (Art. 5 Abs. 3 2002/58/EG). Auch Cookies, mit denen kurze Datenfragmente auf dem Rechner eines Internetnutzers abgelegt werden können, sind davon betroffen – mit dem befürchteten Effekt, dass fast alle Internetseiten den Nutzer ständig um Erlaubnis zum Speichern oder Lesen eines Cookies fragen müssen. Auch in anderen europäischen Ländern ist die Richtlinie umstritten und auch sehr unterschiedlich umgesetzt.
Wie der Stand der Umsetzung in Deutschland ist, ist nicht genau bekannt. Wir haben vor Weihnachten bereits beim federführenden Bundeswirtschaftsministerium den Stand erfragt, ohne jedoch eine Antwort erhalten zu haben. In Anbetracht der Tatsache, dass die Richtlinie derart umstritten ist, könnte es mit einer Umsetzung in dieser Legislaturperiode knapp werden.
Ein Überblick über die Cookie-Richtlinie und Praxisempfehlungen bei Thomas Schwenke.
Exakt eine Vorschrift enthält das Bundesdatenschutzgesetz zu der Frage, welche Daten von Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern erheben dürfen. Dabei sind die Probleme rund um den Datenschutz von Arbeitnehmern extrem komplex. Schon seit Jahren steht daher die Idee eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes im Raum: Die Rechte von Arbeitnehmern und -gebern sollen genauer geregelt werden, entweder in einem eigenen Gesetz oder durch zusätzliche Vorschriften im BDSG. Schon im Jahr 2010 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz verabschiedet, der das BDSG um 12 Vorschriften ergänzen soll. In erster Lesung gelangte dieser Entwurf auch schon in den Bundestag. Doch der Gesetzgebungsprozess kam ins Stocken. Noch bis zum Herbst müsste das Gesetz verabschiedet werden, sonst fiele es in die Diskontinuität. Wie man hört, soll es noch im Januar soweit sein. Das Bundesjustizministerium wollte sich dazu allerdings auf Anfrage (noch) nicht äußern.
Update 16. Januar 2013: So richtig glatt scheint es immer noch nicht zu laufen beim Beschäftigtendatenschutz. Die für heute angesetzte Beratum des Innenausschusses wurde kurzfristig abgesagt.
Einführung in den Beschäftigtendatenschutz bei Telemedicus.
Theoretisch steht auch noch die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf der Agenda. Zu rechnen ist damit aber wohl nicht mehr. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen im Jahr 2010 für nichtig erklärt hatte, weil es die Gefahr eines „diffus bedrohlichen Gefühls des Beobachtetseins” sah, ging es bei der Vorratsdatenspeicherung drunter und drüber. Zuletzt hatte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger im Sommer 2011 einen Kompromissvorschlag erarbeitet, konnte sich damit aber schon in der eigenen Koalition nicht durchsetzen. Seitdem liegt das Thema Vorratsdatenspeicherung weitgehend auf Eis, konkrete Umsetzungspläne scheint es nicht mehr zu geben – noch im Januar hat sich die FDP dagegen ausgesprochen. Bis diese Baustelle geschlossen werden kann, verlangt die EU-Kommission von der Bundesrepublik Deutschland für jeden Tag der Nichtumsetzung gut 300.000 Euro Zwangsgeld.
Telemedicus zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.