Twitter hat ein neues Logo veröffentlicht. So weit, so unspektakulär. Interessant sind aber die neuen Richtlinien zur Nutzung der Marke „Twitter”, die mit den optischen Neuerungen einhergehen. Danach sollen neue Einschränkungen gelten, wenn man seinen Account mit Logo und Name von Twitter bewerben möchte. Selbst Screenshots sollen nur eingeschränkt erlaubt sein.
In der englischen Fassung heißt es nun:
Und zu Screenshots:
Selbst die Art und Weise, wie öffentlich über Twitter gesprochen werden soll, schreibt Twitter in seinen „Guidelines” vor. Deshalb ist unklar, ob und welche Teile davon Twitter selbst überhaupt als verbindlich ansieht – oder nur als nett gemeinten Vorschlag. Juristisch sind solche „Richtlinien” jedenfalls nicht viel wert (Twitter selbst bezeichnet sie ausdrücklich nicht als Vertrag). Und ob das Veröffentlichen von Screenshots oder die Nutzung eines Twitter-Buttons marken- und urheberrechtlich zulässig ist, lässt sich so pauschal auch nicht sagen.
Die „Guidelines” sind in dieser Form derzeit nur für englische Nutzer abrufbar. Die (offenbar automatisch übersetzte) deutsche Version ist noch nicht vollständig aktualisiert.
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