Neben den Eröffnungsspielen der Fußballweltmeisterschaft ist die Ministerpräsidentenkonferenz für Rundfunkrechtler der wichtigste Termin in dieser Woche. Dort soll am Donnerstag auch der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) abgesegnet werden.
„Unterzeichnung der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages” steht dort unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 auf der Agenda. Diese Formulierung erscheint eindeutig – allerdings nur auf den ersten Blick. Denn einige entscheidende Fragen sind noch offen: Werden wirklich alle Länderchefs unterschreiben? Was wird in der JMStV-Novelle wirklich stehen? Und werden die Länderparlamente dem Gesetz auch zustimmen?
Werden wirklich alle Länderchefs unterschreiben?
Die JMStV-Novelle erhitzt schon seit einiger Zeit die Gemüter. Viele Parteien haben sich mittlerweile – zumindest in großen Teilen – gegen die geplante Neufassung des Gesetzes ausgesprochen (CDU, SPD, FDP, GRÜNE). Dennoch steht die Unterzeichnung des Regelwerks nun auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.
Telemedicus hat aktuell bei den 16 Staats- und Senatskanzleien der Länder nachgefragt, ob dort die JMStV-Novelle in ihrer öffentlich bekannten Fassung vom 25. März 2010 mitgetragen wird. Insgesamt haben wir 14 Antworten erhalten. Einzig die Regierungen von Niedersachsen und Thüringen haben nicht reagiert. Das Bild, das sich bei dieser Befragung abzeichnet scheint zunächst auch eindeutig: 11 der 14 Bundesländer wollen der JMStV-Novelle zustimmen. Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wollten sich noch nicht abschließend positionieren. [Update 10:25 Uhr: Auch die Thüringer Staatskanzlei teilt uns mit, dass Sie sich zu unserer Anfrage nicht äußern möchte.]
Dass die Landesregierungen sich offiziell weitgehend für die Reform aussprechen, überrascht nicht, denn es entspricht der Position der Rundfunkkommission der Länder. Das Vorsitzland der Kommission, Rheinland-Pfalz, hatte schließlich auch vor einem Scheitern des Vorhabens eindringlich gewarnt. Und wir haben auch Grund zu der Annahme, dass die rheinland-pfälzische Staatskanzlei den Medienreferaten und Pressestellen der anderen Länder die passenden Antworten auf unsere Anfrage souffliert hat.
Aber ob diese offiziellen Verlautbarungen der Länder dann auch den tatsächlichen Meinungsstand in den Staatskanzleien wiedergeben, erscheint zumindest in Teilen fraglich. Denn aus Kreisen mehrerer Staatskanzleien sind hinter den Kulissen durchaus relativierende Töne zu hören. Demnach ist nicht ausgeschlossen, dass sich einzelne Bundesländer auf der Konferenz in Berlin schließlich doch noch gegen die Novellierung aussprechen werden. Um den Staatsvertrag auf den Weg zu bringen, müssen am Ende jedoch alle Länderchefs unterschreiben.
Was wird die JMStV-Novelle wirklich enthalten?
Wichtiger als die Frage nach dem „Ob” der Unterzeichnung erscheint die Frage nach dem finalen Inhalt des Gesetzes. Hier kommen die Besonderheiten bei der staatsvertraglichen Gesetzgebung zum Tragen. Rundfunkrechtliche Staatsverträge bekommen erfahrungsgemäß am „Kamin der Ministerpräsidentenrunde” gerne mal ihren letzten Schliff. Es ist keine Besonderheit, dass sich so in letzter Minute überraschend noch Änderungen in die vorher bekannten Entwürfe „schmuggeln”. Nicht zuletzt wird hier auch häufig noch einmal „nachverhandelt”. Dabei ist es in der Vergangenheit auch immer wieder losgelöst von der politischen Farbenlehre zur Bildung unterschiedlicher Lager gekommen.
Am kommenden Mittwoch tagt zunächst um 15:30 Uhr die Rundfunkkommission der Länder. Dabei handelt es sich um das Gremium, in dem die Staatsverträge erarbeitet werden. An dieser Sitzung nehmen auch die Ministerpräsidenten oder ihre Stellvertreter teil. An dieser Stelle wird bereits die JMStV-Novelle auf den Tisch kommen. Von verschiedenen Staatskanzleien ist inoffiziell zu hören, dass hier von einzelnen Ländern auch noch einmal der Versuch unternommen werden soll, eine Rückstellung des JMStV zu erreichen. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass es zur Verabschiedung einer „entschärften Version” kommt. Dies bestätigten uns auch verschiedene Medienpolitiker auf Landesebene.
Am Donnerstag taucht dann das Thema JMStV-Novelle nochmal auf der offiziellen Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz auf. Hier soll den Planungen zufolge das Gesetzeswerk dann unterzeichnet werden.
Zwischen-Fazit: Die Nachrichtenlage ist dürftig
Es bleibt zu einem großen Stück Spekulation, ob, respektive was die Ministerpräsidenten schließlich unterzeichnen werden. Die offiziellen Zeichen deuten zwar darauf hin, dass die Novelle durchgewunken wird. Hinter den Kulissen scheint diese Einigkeit aber nicht zu bestehen. Die Erfahrung lehrt auch, dass es hier immer wieder zu Überraschungen kommen kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann deshalb niemand mit absoluter Sicherheit den Ausgang der Sache voraussagen. Spätestens auf der für Donnerstag Nachmittag geplanten Pressekonferenz sollte jedoch Klarheit herrschen.
Werden die Länderparlamente dem Gesetz auch zustimmen?
Wenn die Ministerpräsidenten sich auf eine Unterzeichnung verständigen können, bedeutet dies allerdings noch nicht, dass die JMStV-Novelle damit beschlossene Sache ist. Vielmehr liegt der Ball dann bei den Länderparlamenten. Diese müssen dem Staatsvertrag noch zustimmen. Dies geschieht in Form sogenannter Zustimmungsgesetze. Diese bedürfen zu ihrer Annahme der Regierungsmehrheit. Und auch hier gilt: Für ein Inkrafttreten des Regelwerks müssen alle Länderparlamente zustimmen; und zwar bis zum Jahresende. Ansonsten wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Bislang gab es noch keinen Fall, in dem ein Länderparlament einem solchen Zustimmungsgesetz die notwendige Mehrheit dauerhaft verweigert hat. In der Regel lässt die Regierungsmehrheit nämlich die eigene Staatskanzlei nicht im Regen stehen und segnet deren Handeln ab. Ob das bei der JMStV-Novelle auch in jedem Bundesland so sein wird, ist aber offen.
Es wird also bis zuletzt spannend bleiben.
Entwurf der JMStV-Novelle vom 25.03.2010.
Was bringt der neue JMStV? (19.04.2010)
Neuigkeiten beim JMStV (07.05.2010)
CDU Medienpolitiker: JMStV soll zurückgestellt werden (19.05.2010)
Update (09.06.2010, 18:50 Uhr):
Auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder war die Novellierung des JMStV nach Aussage des stellvertretenden Regierungssprechers von Rheinland-Pfalz, Christoph Gehring, kein Tagesordnungspunkt. An der Unterzeichnung des 14. RÄStV auf der morgigen MPK wird weiter festgehalten.
Update (10.06.2010, 14:05 Uhr):
Ministerpräsidenten haben JMStV-Novelle unterzeichnet.