Telemedicus

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Die größte Verfassungsbeschwerde

Ein Beitrag von Dr. Tobias Gostomzyk.

2008 beginnt mit einem Superlativ: Der „größten Verfassungsbeschwerde“ in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Vollmachten von über 25.000 Bürgern, heißt es, lägen vor. Das Verfahren wendet sich gegen das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung. Künftig müssen Telekommunikationsunternehmen für sechs Monate speichern, wer wann mit wem wo elektronisch Kontakt hatte – ob per Telefon, E-Mail oder Internet. Dabei ist die Gesetzesnovelle eine Reaktion auf den Terrorangriff vom 11. September. Bietet sie auch mehr Sicherheit?
Wo sich Datenberge türmen, wachsen Begehrlichkeiten. Zwar bleiben die Vorratsdaten zunächst allein bei den verbindungsherstellenden Telekommunikationsunternehmen. Doch der Staat darf zugreifen, wenn das zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung geschieht. So erhöht sich Risiko eines „Staatshackings“, wie auch die Debatte zu geplanten Online-Durchsuchungen unterstreicht. Ganz zu schweigen von den Investitionskosten, die für die Datenspeicherung und -verarbeitung entstehen.

An der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesnovelle bestehen erhebliche Zweifel. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bekräftigt, dass personenbezogene Daten nur gesammelt werden dürfen, wenn diese geeignet und erforderlich sind, einen bestimmten Zweck zu erfüllen, insbesondere die Aufklärung bereits begangener Straftaten. Mit der Gesetzesänderung werden nun Datenberge ohne Verdachtsmomente angehäuft. Auf der Strecke bleiben die bisherigen Grundsätze des Datenschutzes: Datenvermeidung und Datensparsamkeit.

Weiter beruht die Gesetzesnovelle auf einer EU-Richtlinie, die möglicherweise gegen europäisches Recht verstößt. Irland lässt derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof klären, ob es zu einem kompetenzwidrigen Richtlinienerlass kam. Zwar setzt Deutschland diese Richtlinie im europäischen Vergleich maßvoll um. Speicherfrist und Speicherumfang befinden sich am unteren Ende. Aber wäre es kein guter Rat gewesen, statt mit der Gesetzesänderung vorzupreschen, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten?

Es ist fraglich, was aus unserem Recht auf informationelle Selbstbestimmung künftig wird: Kann jeder Einzelne – auch Unternehmen – überschauen, welche Daten über ihn bekannt sind? Wird er durch diese Unsicherheit in seiner Kommunikationsfreiheit, etwa bedenkenlosem Surfen im Netz, gehemmt? Ist eine solche Datensammlerei verhältnismäßig? Das Bundesverfassungsgericht wird es entscheiden. Schon heute steht jedoch fest, dass elektronische Kommunikation nicht mehr sein wird, wie sie war. Das Vertrauen in sie ist angeschlagen. Letztlich will der Staat in den Wirren des Informationszeitalters zwar Sicherheit bieten, doch zeigt er zugleich, wie Freiheit zu gefährden ist. Und Sicherheit ohne Freiheit ist nicht viel wert.

Dr. Tobias Gostomzyk ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medien- und Telekommunikationsrecht in Hannover.

Telemedicus im Detail zu den rechtlichen Hintergründen.

, Telemedicus v. 10.01.2008, https://tlmd.in/a/588

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