Telemedicus

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Die GEMA und Creative Commons

Der AStA Marburg berichtet, welche Schwierigkeiten sich bei der Veröffentlichung freier Musik mit der GEMA ergeben können. Im Rahmen des Open Music Contest, einem Wettbewerb für freie Musik, hatte der AStA einen Sampler mit Stücken der teilnehmenden Bands veröffentlicht. Doch obwohl sich auf der Zusammenstellung ausschließlich Creative Commons-lizenzierte Lieder befanden, verlangte die GEMA Gebühren. Bei dem Versuch diesen Fehler aufzuklären, stieß der AStA jedoch auf Widerstand:

„Während es der GEMA gesetzlich gedeckt leicht fällt, nach Verwaltungsfehlern falsche Rechnungen zu verschicken, ist der umgekehrte Weg mit erheblichem Aufwand verbunden. So wurde es uns beispielsweise unmöglich gemacht, jemanden von der zuständigen Forderungsabteilung oder der Buchhaltung direkt zu sprechen. Die auskunftgebenden Personen in den verschiedenen Abteilungen waren jedoch selbst nicht in der Lage, den Fall einzusehen, da dafür eben die Forderungsabteilung zuständig sei. Die Tatsache, dass uns für jeden Titel unterschriebene Erklärungen der Urheber vorliegen, dass diese nicht Mitglied der GEMA sind, machte dort überhaupt keinen Eindruck auf die irrtümliche Gebührenforderung.“

Weiter beim Open Music Contest.

, Telemedicus v. 14.10.2008, https://tlmd.in/a/1006

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