Die Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter wirft viele Fragen auf. Eine davon: Wie können kulturelle, digitale Inhalte für die Nachwelt erhalten werden? Der Bibliotheksjurist Eric W. Steinhauer sprach auf irights.info über eine Langzeitarchivierung des Internets:
„Anders als bei gedruckten Materialien existieren in den Gedächtnisinstitutionen keine vergleichbaren Sammlungsstrukturen für digitale Inhalte. Was ein Verlag auf Papier produziert, bleibt. Was im Internet stattfindet, nicht unbedingt. Wir wissen nicht, was in 20 Jahren von den digitalen Inhalten noch da ist.“