Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Spielehersteller Blizzard wegen mangelhafter Informationspolitik abgemahnt. Das hat der Verbraucherschutzverband in einer Pressemeldung bekannt gegeben.
Grund für die Abmahnung seien die zahlreichen Beschwerden von Spielern zu „Diablo III“. Das erst am Mitte Mai veröffentlichte Spiel halte dem Käufer wesentliche Informationen vor, die er vor dem Kauf wissen müsse. Dabei handele es sich einerseits um die Notwendigkeit einer dauerhaften Internetverbindung zur Nutzung des Spiels, andererseits um die Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk Blizzards. Diese Pflicht beschränke sich nicht auf eine einmalige Eingabe des Produkt-Keys, sondern setze zur Nutzung des Spiels die Registrierung eines persönlichen Accounts voraus. Zudem hätten viele Spieler über einen längeren Zeitraum wegen technischer Schwierigkeiten keinen Zugang zu „Diablo III“ gehabt.
Der Spielehersteller soll nun bis zum 13. Juli eine Unterlassungserklärung abgeben.
Abbildung: Produkt-Cover von Diablo 3, © Blizzard.