Das Social Network StudiVZ geht weiter gegen Konkurrenten vor, die ebenfalls den Namenszusatz „VZ“ benutzen. Auch das Wertpapier-Netzwerk „BörseVZ“ wurde nun nach Angaben der Betreiber abgemahnt. Die Gründer vermuten eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung und haben negative Feststellungsklage beim LG Nürnberg erhoben. Mitbegründer Ralf Müller in der Pressemitteilung des Unternehmens:
„Scheinbar geht StudiVZ Ltd. mit einer aus den immer gleichen Textbausteinen zusammengesetzten „Muster“-Abmahnung gegen jeden vor, der die Buchstaben ‚VZ‘ für seine Internetdomain verwendet. […] Es kann doch nicht sein, dass eine Firma das alleinige Nutzungsrecht von zwei Buchstaben (VZ) für sich beansprucht, wenn es um die Namensgebung von Internetdomains geht – ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Inhalte und Nutzer der anderen Angebote.“
„BörseVZ“ beruft sich insbesondere auf die unterschiedliche Konzeption der Netzwerke und die nicht vergleichbare Zielgruppe – ein Wettbewerbsverhältnis zu StudiVZ bestehe nicht. Notfalls wollen die Betreiber den Streit bis zum BGH durchfechten.
Zur Pressemeldung von BörseVZ.
Entscheidung des LG Köln zum markenrechtlichen Schutz des Zusatzes „VZ“.