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Der ePerso kommt ins Rollen – ohne Fingerabdruck

Groß wie eine EC-Karte wird er sein und Millarden Euros kosten: der elektronische Personalausweis. Doch er soll kommen, darauf hat sich gestern das Kabinett geeinigt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Ab November 2010 soll der „ePerso“ die bisherige Identitätskarte ersetzen.
Fingerabdrücke nur freiwillig

Der neue Personalausweis wird einen RFID-Chip enthalten, der neben den bislang bereits vermerkten Personalien auch ein digitales Gesichtsbild und zwei digitale Fingerabdrücke speichert. Die Fingerabdrücke müssen allerdings nicht gespeichert werden. Eine Speicherung soll nur dann erfolgen, wenn der Ausweisinhaber zustimmt. Die ursprünglich vorgesehene Fingerabdruck-Pflicht wurde auf Drängen der SPD nicht in den Gesetzesentwurf aufgenommen.

Insofern besteht ein Unterschied zwischen elektronischem Personalausweis und elektronischem Reisepass, der im November 2007 eingeführt wurde. Der Letztere erfordert nämlich zwingend die Abgabe eines Fingerabdrucks. Die unterschiedliche Handhabung wird vor allem damit begründet, dass jeder Deutsche einen Personalausweis besitzen muss. Wer datenschutzrechtliche oder sonstige Bedenken gegenüber Fingerabdrücken hat, könnte einer Abdruckspflicht nicht entgehen. Die Inhaberschaft eines Reisepasses ist hingegen freiwillig.

Die neuen „Service-Funktionen“

Nicht nur im realen, sondern auch im virtuellen Leben soll der elektronische Personalausweis Identifizierungen ermöglichen. Der Funkchip auf der Ausweiskarte enthält außerdem ein digitales Zertifikat. Damit kann der Ausweisinhaber im Internet seine Identität nachweisen. Und wie soll das praktisch funktionieren? Der Ausweisinhaber besorgt sich ein spezielles Lesegerät, mit dem die Informationen des Personalausweises erfasst und an den Computer weitergeleitet werden. Hier gibt er eine PIN ein. Dadurch willigt er in die Übermittlung seiner Daten ein.

Meist benötigen Online-Dienste nicht sämtliche Identifikationsdaten des Webseiten-Besuchers. Oft reichen Altersangaben oder andere Einzelinformationen über den Nutzer aus. Um dem gerecht zu werden, soll es voraussichtlich möglich sein, auch eine Identifizierung ohne Namensangabe durchzuführen. Die biometrischen Daten, die ja ebenfalls auf dem Chip gespeichert sind, können aber nicht durch das Lesegerät abgefragt werden. Hierzu sind allein staatliche Stellen fähig und berechtigt.

Außerdem kann sich der Bürger eine digitale Signatur auf seinen Ausweis laden. Damit kann er Dokumente – etwa im Internet – digital und gerichtsfest unterschreiben. Die bislang eher wenig erfolgreiche digitale Signatur soll sich durch diese Funktion etablieren.

Die Bedenken…

Widerstand gegen den Gesetzesentwurf ist vor allem aus den Reihen der Opposition zu vernehmen. So äußerte sich Claudia Roth in einer Pressemitteilung der Grünen:

„Die jetzt vorgesehene freiwillige Speicherung von Fingerabdrücken ist der Versuch, gefährlichen Unsinn durch die Hintertür einzuführen. Schrittweise wird der Druck auf die zunehmen, die nicht bereit sind, ihre Fingerabdrücke speichern zu lassen und damit potentiell verdächtig sind. (…) Statt den Personalausweis aufzurüsten, wäre eine elektronische Bürgerkarte für Internetgeschäfte praktikabler, die vom Personalausweis getrennt aufbewahrt werden – und eben auch zuhause gelassen werden kann.“

Bedenken bestehen aber auch in technischer Hinsicht. Zwar seien die Sicherheitsvorkehrungen – vor allem was die biometrischen Daten anginge – derzeit sehr gut. Aber ob der aktuelle Standard auch noch in einigen Jahren gewährleistet werde, könne heute keiner garantieren.

Trotz der Freiwilligkeit sehen viele den Transfer der Fingerabdrücke von den Meldeämtern zu den Ausweis-Herstellern als problematisch an. Hier könne es leicht zu Verwechslungen kommen. Ohnehin seien Fingerabdrücke fragliche Identifikationsmerkmale: Denn bei älteren Menschen werden sie zunehmend undeutlich. Schon ab 45 bis 50 Jahren seien Fingerabdrücke oftmals unbrauchbar.

Mißbrauchsgefahr bestehe auch durch die Verwendung des Personalausweises im Ausland: Die strengen deutschen Datenschutzvorschriften gelten dort schließlich nicht.

… und die Nutzen

Man verspricht sich durch den „ePerso“ ein fälschungssichereres Identifizierungsdokument zu bekommen. Denn der Inhaber kann neben dem Gesichtsbild auch mit seinem Fingerabdruck – sofern vorhanden – verglichen werden. Allerdings hat das Bundeskriminalamt in den vergangenen Jahren nur sehr wenige Fälschungsfälle festgestellt.
Vor allem geht es daher vermutlich um Wirtschaftsförderung, besonders der Biometrie-Industrie.

Und nun?

Der Gesetzentwurf muss nun noch vom Parlament abgesegnet werden. Damit wird Anfang 2009 gerechnet. Wie teuer der Personalausweis sein wird, ist noch unklar. Der elektronische Reisepass kostet 59 €. Es wird jedoch versprochen, dass der Personalausweis weniger kostet.

Sehr ausführlicher und guter Hintergrundbericht zum Thema beim dradio.

Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zum biometrischen Personalausweis – Heise.

, Telemedicus v. 24.07.2008, https://tlmd.in/a/909

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