Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag für einen Digital Services Act vorgelegt. Ziel ist es, die Haftung und Verantwortung von Diensteanbietern der Informationsgesellschaft neu zu regeln und damit der zunehmenden Rechtszersplitterung im digitalen Binnenmarkt zu begegnen. Die gegenwärtig in der E-Commerce-Richtlinie enthaltenen Haftungsprivilegien für Diensteanbieter sollen erhalten bleiben, aber in den Digital Services Act transferiert werden. Ferner sind zahlreiche Sorgfalts-, Berichts- und Transparenzpflichten „für eine transparente und sichere Online-Umgebung“ vorgesehen. Der Vortrag stellt den Verordnungsentwurf vor und konzentriert sich sodann auf vier Aspekte: die Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern der Informationsgesellschaft, den Adressatenkreis, die Regelungsvorschläge zur Streitbeilegung sowie die Pflichten sehr großer Online-Plattformen.