Die parteiunabhängige Hamburger Initiative „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ rief am letzten Samstag zu einer Demonstration gegen die anlasslose digitale Vollüberwachung der Bevölkerung vor dem Bundeskanzleramt in Berlin auf. Ziel der Initiative ist es die Öffentlichkeit für die bislang völlig unterschätzten Gefahren der Totalüberwachung zu sensibilisieren. Vom Veranstalter waren nicht nur Rechtsanwälte und Juristen eingeladen, es sollten mit allen Bürgern gemeinsam ein Zeichen gegen verdachtslose Massenüberwachung gesetzt werden. Und dies vor dem Wohnzimmer der Bundeskanzlerin.
Anlass der Demonstration war der 2. Jahrestag der Enthüllungen von Edward Snowden, über die weltweite verfassungswidrige Massenüberwachung durch die nationalen Geheimdienste.
Teils prominente Redner waren eingeladen und waren aufgefordert ihre Botschaft und Sicht der Dinge zum Thema zu äußern. Selbstverständlich waren dabei die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, der geplante Straftatbestand der Datenhehlerei als auch der BND/NSA Überwachungsskandal die Hauptthemen. Für die bis zu 300 robentragenden Rechtsanwälte, die zu der Veranstaltung gekommen waren, hatte auch Edward Snowden eine Botschaft vorbereitet.
Wir haben uns die Demonstration angeschaut und die Kernbotschaften der Redner in wörtlicher Rede und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dokumentiert. Die in den Reden geäußerten Meinungen spiegeln nicht notwendigerweise die eigene Meinung des Verfassers dieses Artikels wieder.
Zu Anfang hatte Rechtsanwalt Wolfgang Prinzenberg, Gründungsmitglied der Initiative, das Wort:
Massenüberwachung ist ein Angriff auf die Demokratie und eine offene Gesellschaft, der vielfältige Mißbrauch der Systeme ist bereits Gegenwart, da von britischen und amerikanischen Geheimdiensten nachweislich Rechtsanwälte und Journalisten bespitzelt worden sind. Auch der STASI, die nicht weit von hier zu Hause war, ging es nie bloß um „Horch und Guck“, sondern immer um absolute Kontrolle. Es geht also bei der Totalüberwachung vor allem um Macht und nicht wie man uns immer wieder weismachen will, um Sicherheit.
Es folgte Burkhard Hirsch, Rechtsanwalt, ehemaliger Vizepräsident des deutschen Bundestages und überzeugter liberaler Bürgerrechtler. Der Jurist war einer der prominenten Kläger beim Bundesverfassungsgericht gegen die damalige Vorratsdatenspeicherung.
Wir sind heute hier, nicht weil wir gegen etwas sind, sondern weil wir für etwas sind. Dafür, dass unsere Grundrechte gewahrt werden, dafür dass unser Privatleben privat bleibt, dafür dass unsere Berufsgeheimnisse als Anwälte gewährleistet werden. Und schließlich dafür, dass sich unsere Nachrichtendienste nicht zu „trojanischen Eseln“ entwickeln, die fremde Interessen verfolgen, ohne parlamentarisch ausreichend kontrolliert zu sein. Ich kann mich den Worten von Edward Snowden nur anschließen und plädiere dafür, dass er den Friedensnobelpreis bekommt. Wir müssen es wagen diesen Mann nach Deutschland einzuladen.
Wir als Juristen wissen ja, dass wir nicht immer alles sagen dürfen, was man weiß. Aber wenn einem Mitglied der Regierung nachgewiesen wird, dass er vor dem Parlament nicht die Wahrheit sagte, sondern gelogen hat. Dann muss er nach meiner Überzeugung gehen, ohne jede Ausnahme. Wir sind als Anwälte besonders von der Unsicherheit belastet, ob wir uns auf die Vertraulichkeit und Integrität der Kommunikation verlassen können. Das brauchen wir als Bürger, ebenso wie in Ausübung unseres Berufes. Und wir sehen, dass die Bundesregierung zumindest zögert, selbst gegenüber dem Bundestag Klartext zu reden, wer in welchem Maße, von wem auch immer – ohne eindeutige Rechtsgrundlage – und zwar mit Hilfe unseres eigenen Nachrichtendienstes beobachtet und kontrolliert wird.Wir freuen uns, dass das Handy der Kanzlerin nicht mehr überwacht wird. Ich gratuliere ihr dazu. Aber jeder von uns hat auch ein Handy.
Seit den Enthüllungen von Edward Snowden können wir uns eben nicht mehr darauf verlassen, das unsere rechtliche Verpflichtung zur beruflichen Verschwiegenheit bewahrt bleibt, wenn wir per Gesetz zum elektronischen Rechtsverkehr gezwungen werden. Ich stelle fest, dass ja noch nicht einmal die Kontrollrechte der Parlaments ausreichen, um diese Sicherheit zu geben. Der deutsche Bundestag muss dafür sorgen, dass das parlamentarische Kontrollgremium wenigstens eigene Nachrichtendienste wirksam kontrollieren kann und nicht nur „glauben“ muss. Der deutsche Bundestag muss dafür sorgen, dass die G-10 Kommission alle Telekommunikationsüberwachungen kontrollieren kann, an der deutsche Überwachungsbehörden mitwirken.
Zur Vorratsdatenspeicherung möchte ich noch sagen, dass diese „verbale Vermummung“ als „Höchstspeicherfrist“, die Sache nicht besser macht.
Man sollte den Bürgern schon sagen, was man will und was man tut.Der Deutsche Bundestag und die Verfasser der Vorratsdatenspeicherung haben zweimal krachende Niederlagen erlebt, einmal vor dem Bundesverfassungsgericht und vor kurzem vor dem europäischen Gerichtshof. Wir möchten dass der Bundestag es endlich begreift, dass wir es satt haben dass er immer wieder die Belastbarkeit der Verfassung erprobt. Denn auch das muss man ja begreifen, dass ein Gericht nicht sagt was man tun sollte sondern nur was gerade noch mit der Verfassung vereinbar ist…ich denke nur ungern daran, dass es in den letzten 6-7 Jahren, 14 oder 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht gegeben hat, in denen Gesetze oder Einzelmaßnahmen für verfassungswidrig erklärt worden sind. Das ist keine überzeugende Bilanz. Es geht nicht darum die Fahnenführer, die Straftäter frei zu machen. Es geht darum, ob der Staat seine Bürger als potentielle Straftäter behandeln kann, ob er sie registrieren und „vedrahten“ kann, ohne jeden Anlass und obwohl sie sich absolut rechtstreu verhalten haben. Es muss uns klar sein dass die Informationen mit wem ich telefoniere oder wem ich eine SMS oder eine E-Mail schicke, wie lange, wie oft, wann, von wo und wohin ich mit jemanden kommuniziere, meine ureigenste Privatsache ist und das soll es auch bleiben.
Ich möchte den Deutschen Bundestag dringend auffordern, nicht etwa den Versuch zu unternehmen, einen Gesetzesentwurf wegen gegenseitiger Bedrohung des Koalitionsvertrags, nicht zu ändern. Ich dachte immer ich habe Abgeordnete gewählt die nach ihrem eigenen Gewissen handeln. Ich möchte den Bundestag dringend davor warnen dieses Gesetz einfach „durchzupauken“, es ist kein Kindergarten Spiel um was es hier geht. Ich möchte an den Bundestag appellieren, dass er sich durch Anhörung und im Einzelnen genau darüber informiert, in was für Tiefen der Privatheit man durch bloße Verbindungsdaten durch genaue maschinelle Auswertung dringen kann. Thomas de Maizière hat zu meiner Überraschung gesagt es werden ja keine Inhalte gespeichert, es sind ja nur Verkehrsdaten. Er weiß wohl offensichtlich gar nicht was man mit dem bloßen Verkehrsdaten alles machen kann und wie tief man in die Privatheit von Menschen eindringen kann.
Das ist das erste was der Bundestag begreifen muss.Als zweites sollte sich der Bundestag sehr genau darüber informieren, wie es kommt, dass die Vorratsdatenspeicherung gerade bei den schweren Delikten, für die sie eingeführt werden soll, bisher in keinem europäischen Land irgendeinen Erfolg nachweisbar erzielt hat. Mir liegt zudem eine Studie eines Ausschusses des amerikanischen Repräsentantenhauses vor, über den US-amerikanischen Patriot Act. Und auch in diesem Bericht wird gesagt, dass in keinem einzigen Fall nachgewiesen worden ist, dass es nur mithilfe der Vorratsdatenspeicherung möglich gewesen wäre eine schwere Straftat zu verhindern oder die Täter schneller aufzugreifen.
Und dann schließlich möchte ich den Deutschen Bundestag dazu auffordern einmal nachzuprüfen und zu beherzigen, dass der europäische Gerichtshof in der bereits genannten Entscheidung ausdrücklich erklärt hat, dass es zu den Art. 7 und Art. 8 der europäischen Grundrechts Charta, die in Deutschland geltendes Recht ist, Voraussetzung für eine Vorratsdatenspeicherung ist, dass ich irgend eine Verbindung zwischen den Personen, deren Daten gespeichert werden sollen und einer vermuteten Gefahr oder einer vermuteten Straftat geben muss. Die anlasslose Speicherung von Daten widerspricht dem europäischen Recht.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich formuliert, dass die Bürger nicht total erfasst und registriert werden dürfen und hat vorgeschlagen, dass es eine Gesamtbilanz der bereits vorhandenen anlasslosen Datenspeicherung geben müsse.
Die Entscheidung ist nun drei Jahre alt und die geforderte Zusammenstellung ist dabei genauso wenig erbracht worden wie ein Nachweis darüber, dass irgend eine Straftat mithilfe dieser Methode verhindert worden wäre.Also wir wollen, dass der Ruf nach dem Recht auf Privatheit nicht dadurch dauernd bemäkelt wird, dass er eine Beihilfe zu Straftat sei. Wir wollen, dass unsere Grundrechte hier in Berlin vom Bundestag in der selben Weise geachtet, geschützt und verteidigt werden, wie wir das sonst durch die Richter in Karlsruhe bewirken müssen, mit dem selben Mut und mit derselben Gelassenheit. Und ich möchte ihn hier versichern, dass wir mit absoluter Sicherheit nicht aufhören werden das auch weiterhin zu tun. Vielen Dank.
Auch Peter Schar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, war gekommen, um seine Sicht der Dinge darzulegen:
(…) So lässt sich mittels Funkzellenabfrage ermitteln, wer heute an dieser Veranstaltung teilgenommen hat. Dass die Ortung von Demonstrationsteilnehmern mittels Metadaten keine Horrorvorstellung eines überdrehten Datenschützers ist, das wissen wir seit einiger Zeit, das wissen wir speziell aus dem Freistaat Sachsen, wo wiederholt im Vorfeld von Anti Nazi-Demonstrationen umfassende Funkzellenabfragen angeordnet und durchgeführt worden sind. Dieses Beispiel zeigt ,wer den Datenschutz aushölt, gefährdet damit auch andere Grundrechte.
Skandalös ist nicht nur der Inhalt der neuen Vorratsdatenspeicherung sondern auch das Verfahren mit dem das Gesetz durch den Bundestag gebracht werden soll, innerhalb weniger Wochen, ohne Möglichkeit zur intensiven öffentlichen und parlamentarischen Diskussion. Gerade mal eine Woche hat das Bundesjustizministerium den Verbänden zur Kommentierung gelassen. Dabei ist Eile überhaupt nicht geboten.
(…)
Und wie ist es mit dem neuen Straftatbestand der Datenhehlerei? Das ist auch so ein „Torpedo“, der ein Stück weit versteckt mitläuft. Nach diesem Straftatbestand sind demnächst Whistleblower-Plattformen strafbar. Wenn es einen entsprechendem Straftatbestand schon vor zwei Jahren gegeben hätte, dann wäre eine Vielzahl von Veröffentlichungen in der Vergangenheit von Bloggern und Journalisten unzulässig gewesen, und den Betroffenen hätte eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren gedroht. In Deutschland. Und das Ganze wird einem dann verkauft als ein Mehr an Datenschutz. Ich finde das ist „Camouflage“ und das dürfen wir nicht durchgehen lassen.
(…)
Umso wichtiger ist es, dass wir als Bürgerinnen und Bürger auch außerparlamentarisch deutlich machen, dass wir nicht damit einverstanden sind, dass Grundrechte auf dem Altar der vermeintlichen Sicherheit geopfert werden.
Das Mitglied des Parlamentarischn Kontrollgremiums und Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele hatte folgende Botschaft an die Teilnehmer:
Heute wissen wir, dass alle Dokumente die Edward Snowden vorgelegt hat, dass alles was er dazu gesagt hat die Wahrheit ist. Er hat uns in die Lage versetzt die Wahrheit zu erkennen. Auch wir müssen rausbekommen, was haben deutsche Behörden, was hat die Bundeskanzlerin und die ihr unterstellten Dienste insbesondere der Bundesnachrichtendienst mit dieser anlasslosen Massenüberwachung zu tun. Inzwischen ist klar, dass das was am Anfang behauptet worden ist im Juli, August, September des letzten Jahres, vor der Bundestagswahl, falsch war, die Unwahrheit war. Zu diesem Zeitpunkt wusste das Kanzleramt, der Kanzleramtschef und die Kanzlerin, dass es Massenüberwachung gibt und dass der BND mit ganz einem ganz erheblichen Maß daran beteiligt ist. Der Bundesnachrichtendienst wusste natürlich von dem Spähaktionen.
Es sind mittlerweile mehr als 4 Millionen Selektoren die dort eingespeist werden. Das kann so nicht weitergehen. Der ganze Streit darüber, ob ein europäisches Unternehmen möglicherweise unerlaubte Geschäfte mit dem Iran macht und deshalb ausspioniert wird, oder deutsche Firmen wie EADS ausspioniert werden, weil sie irgendwelche unsauberen Geschäfte machen…Nein. Um diese Daten geht es nicht, es geht um die 40.000 Selektoren, die der Bundesnachrichtendienst aus der Selektoren-Liste raus genommen hat, weil er gesagt hat die sind unzulässig, die verstoßen gegen deutsches Recht, sie verstoßen gegen die Vereinbarung mit der NSA – um diese Selektoren geht es. Die wollen wir haben, die brauchen wir im Deutschen Bundestag und die braucht die deutsche Öffentlichkeit, um zu sehen in welchem Maße deutsche Bürger abgehört worden sind.
(…)
Ich hoffe, dass wir Edward Snowden hier in Deutschland noch während der Arbeit des Untersuchungsausschusses begrüßen dürfen, und Frau Merkel ihm ihren Dank aussprechen kann, wir alle ihm danken können.
Schließlich hatte auch Edward Snowden exklusiv eine Nachricht an die Teilnehmer der Veranstaltung, speziell an die Rechtsanwälte (aus dem Englischen übersetzt):
Anwälte haben ein besonderes Verständnis dafür wie wichtig vertrauliche Kommunikation ist. Gespräche zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten sind privilegiert, dies ist ein Eckpfeiler des Berufsstands jedes modernen Rechtssystems. Der Grund dafür liegt darin, dass ein Individuum ohne Gewissheit, dass die Kommunikation zwischen ihm und seinem Anwalt vertraulich bleibt, keine ehrliche und effektive Rechtsberatung suchen und erhalten kann. Mandanten vertrauen Anwälten sensible Informationen an und erwarten zu Recht, dass diese mit niemandem geteilt werden. In manchen Fällen Vertrauen Sie ihm sogar ihr Leben an. In der Vergangenheit schützte man die Informationen mit verriegelten Aktenschränken und in dem man Angelegenheiten nicht außerhalb des Büros besprach. Heute müssen sich Rechtsanwälte darüber im Klaren sein, dass sie mehr tun müssen, um ihre Kommunikation abzusichern. In diesem neuen und bedrohlichen Klima, in dem Regierungen unsere persönlichen Daten massenhaft sammeln, ist die Kommunikation zwischen den Mandanten und ihren Anwälten gefährdet. Rechtsanwälte haben deshalb eine ethische und berufliche Verantwortung diesem entgegenzutreten. Rechtsanwälte müssen verschlüsseln, wir brauchen neues professionelles Training und professionelle Standards, um Mechanismen zu gewährleisten, die sicherstellen, dass der Durchschnittsbürger in unserer Gesellschaft ein angemessenes Maß an Vertrauen in die Fähigkeiten aller Anwälte hat. Darüber hinaus müssen Anwälte nicht nur sich und ihre Mandanten schützen, sondern sich auch in die breitere politische Diskussion mit einschalten und zu Advokaten gegen Massenüberwachung werden. Anwälte haben die einzigartige Fähigkeit und Verantwortung zu erklären warum die „Kommunikation ohne Angst vor Überwachung“ so ausschlaggebend ist. Sowohl für ihren Beruf als auch für ihre Mandanten und unsere Gesellschaft als Ganzes.
Auch Dr. Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin war zu der Veranstaltung gekommen. Er wollte klarstellen, warum die Gewährleistung des Anwaltsgeheimnisses so wichtig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürger und liebe Bürgerinnen, seien wir mal ehrlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehen nicht allzu oft auf Demonstrationen, wir vertrauen doch oft mehr auf die Überzeugungskraft des Wortes, in Schriftsätzen, im Gerichtssaal oder auch an Verhandlungstischen. Aber heute ist es wichtig und auch notwendig, zwingend notwendig, in der Öffentlichkeit zu demonstrieren und deutlich zu machen Hände weg vom Anwaltsgeheimnis, gegen Totalüberwachung und gegen eine anlasslose Datenspeicherung. Wir demonstrieren heute um das Anwaltsgeheimnis zu schützen wir tun dies nicht um die Privilegien unsers Berufsstandes zu verteidigen. Denn das Anwaltsgeheimnis dient nicht uns Anwälten, sondern schützt unsere Mandanten, darauf kommt es an. Jeder möchte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt an seiner Seite haben, denen er Vertrauen kann. Vertrauen kann nur entstehen, wenn die Informationen, die der Anwalt von den Mandanten erhält absolut geschützt ist. Nur mit diesem vertrauen kann ein faires Verfahren geführt werden, nur so funktioniert eine geordnete Rechtspflege. Der Staat muss diese Rechte gewährleisten und verteidigen, auch vor Angriffen aus dem Ausland, damit beweist der Staat seine wahre Stärke, die wir brauchen.
Fast mit Händen greifbar war in den letzten Tagen schon das schlechte Gewissen das die politisch Verantwortlichen offenkundig doch erfasst zu haben scheint, als sie den Gesetzentwurf zur „Speicherhöchstpflicht“ auf den Weg gebracht haben. Anders als sonst immer üblich wurde der Anwaltschaft nämlich nicht die Möglichkeit gegeben sich im Vorfeld in das Gesetzgebungsverfahren durch eine Stellungnahme einzubringen, vielmehr wurde der Anwaltschaft der Gesetzgebungsentwurf, der auch in unsere Berufsausübungsfreiheit und auch in die Grundlagen unseres Berufes eingreift, lediglich „zur Kenntnis gegeben“. Und ohne eine Stellungnahme abzuwarten vom Bundeskabinett verabschiedet. Liebe Kolleginnen und Kollegen ich sage von hier aus in die Mohrenstraße [Standort des Bundesjustizministerium in Berlin]: „Herr Bundesjustizminister, das ist zumindest schlechter Stil, das geht so nicht.“
Wir fordern den Gesetzgeber auf, die anlasslose Datenspeicherung zu verhindern und uneingeschränkt alle Berufsgeheimnisträger zu schützen. Es ist völlig richtig, wenn der Gesetzentwurf soziale Dienste und Suchberatungsstellen von der von der Pflicht ausnimmt, in gleicher Weise muss das mit allen, wirklich mit allen Berufsgeheimnisträgern passieren. Und wenn man uns im Gesetzgebungsvorschlag verspricht, dass die Anwaltsdaten nur gespeichert, aber in keinem Falle verwertet werden, dann ist das lediglich Augenwischerei. In diesem Land konnten es die Dienste ja noch nicht einmal gewährleisten, dass das eigene Handy der Kanzlerin geschützt ist, wie will man dann die sensiblen Daten von 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten schützen? Das geht nicht. Hände weg vom Anwaltsgeheimnis.
Wir fordern den Gesetzgeber auch auf, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des europäischen Gerichtshofes zu beachten und umzusetzen. Eine Datensammlung darf nicht ziellos und unbegrenzt stattfinden, sondern muss anhand von einem konkreten Verdacht begründet werden und zeitlich begrenzt bleiben. Wir fordern den Gesetzgeber auf sich selbst nicht zu täuschen oder täuschen zu lassen, eine Grundrechtsverletzung wird doch nicht dadurch besser dass sie anstatt sechs Monate nun zehn Wochen lang andauern soll. Die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung wird doch nicht dadurch verfassungsgemäß, indem man sie in „Speicherpflicht mit Höchstfristen“ umbenennt. Das kennen wir doch alles, aus „Raider“ wurde „Twix“. Aber am Inhalt änderte sich nichts und darauf kommt es an.
Wir fordern den Gesetzgeber auf zu erkennen, dass nicht bloß das Speichern von Kommunikationsinhalten, sondern bereits das Ausspähen und Speichern von Verkehrsdaten selbst zu Störungen des Anwaltsgeheimnisses führen. Wer, wann und wie lange mit seinem Anwalt telefoniert oder sich in dessen Kanzlei auffällt, das geht niemanden an, das unterliegt der absoluten anwaltlichen Verschwiegenheit. Diese Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes anvertraut worden ist. Um diese Verpflichtung zu erfüllen und dem Mandanten dieses Recht zu gewährleisten, ist eine ausforschungsfreie Kommunikation, auch auf elektronischem Weg zwingende Voraussetzung. Alle politisch Verantwortlichen fordern wir auf: gewährleisten, sichern und verteidigen Sie die ausforschungsfreie Kommunikation zwischen den Menschen in diesem Land..
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an jedem einzelnen Donnerstag werden von der Rechtsanwaltskammer Berlin neue Kolleginnen und Kollegen zur Anwaltschaft zugelassen. Nach dem Gesetz muss jede Anwältin und jeder Anwalt zuvor einen Eid ablegen. Der Zulassungskandidat schwört die anwaltlichen Pflichten, also auch die Pflicht zur Verschwiegenheit gewissenhaft zu erfüllen. Als Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin empfinde ich es als unerträglich, wenn einerseits unter Eid gestellt wird, die Verschwiegenheitspflicht gewissenhaft zu erfüllen und andererseits durch anlasslose Datenspeicherung und Totalüberwachung der Eides Bruch im Gesetz bereits vorprogrammiert ist. Auch deshalb steh ich hier und sage heute: Schutz des Anwaltsgeheimnisses. Hände weg vom Anwaltsgeheimnis. Gegen eine anlasslose Datenspeicherung. Vielen Dank.
Zur rechtlichen Analyse und Auswertung der gepanten „neuen“ Vorratsdatenspeicherung bei Telemedicus.
Zur rechtlichen Analyse und Auswertung des neuen Straftatbestand der Datenhehlerei.