Der Bundesrat hat gestern das Gesetz „zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ angenommen. Mit dem Gesetz wird die sog. Durchsetzungsrichtlinie („Enforcement-Richtlinie“) in deutsches Recht umsetzt. Neu sind vor allem umfangreiche Auskünftsansprüche, die auch gegen Dritte, z.B. Internet-Provider, geltend gemacht werden können. Außerdem wird die Erstattung von Kosten für erstmalige Abmahnungen auf 100 EUR beschränkt, wenn es sich um nur unerhebliche Rechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handelt.
Wesentliche Änderungen vom ursprünglichen Gesetzesentwurf hat der Bundesrat – entgegen einer anders lautenden Entschließung des Rechtsausschusses – nicht vorgenommen.