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Deal zwischen Google und EU-Wettbewerbshütern?

In der zweiten Hälfte des laufenden Jahres könnte es zwischen dem U.S. Internetriesen Google und der EU-Kartellbehörde in dem Wettbewerbsverfahren gegen das Unternehmen zu einer Einigung kommen, wusste der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia heute zu berichten. Demnach ist Google offenbar bereit, Zugeständnisse bei Suchergebnissen und Beschränkungen für Werbetreibende zu machen.

Zugeständnisse seitens Google

Der Suchmaschinenbetreiber hat angeboten, einige seiner in der Kritik stehenden Geschäftspraktiken freiwillig zu ändern. Dabei soll beim Anzeigen von Suchergebnissen nun deutlich gemacht werden welche Treffer auf eigene sogenannte vertikale Suchmaschinen verlinken, in Abgrenzung zu Diensten von Konkurrenten. Des Weiteren wird eine geringere Beschränkung für Werbetreibende offeriert. Weitere Einzelheiten sind bis dato nicht bekannt.

Das Unternehmen will dabei vor allem die europäische Kartellbehörde beschwichtigen um einer Strafe in Milliarden Höhe zu entgehen. Bis zu 4 Milliarden US Dollar Strafe drohen dem Unternehmen, daher sind die Versuche einer gütlichen Einigung nachvollziehbar.

Die Kommission will jedoch eine Rückmeldung von Konkurrenten und Dritten einholen, bevor sie den Zugeständnissen des US-Konzerns zustimmt. Dabei ist sie grundsätzlich gewillt ihre Zustimmung durch eine entsprechende Entscheidung zu erteilen, die für beide Parteien verbindlich wird – vorausgesetzt die Zusagen erweisen ihre Wirksamkeit.

Aus einer Pressemeldung von Joaquín Almunia:

„If Google comes up with an outline of remedies which are capable of addressing our concerns, I will instruct my staff to initiate the discussions in order to finalise a remedies package. This would allow to solve our concerns by means of a commitment decision – pursuant to Article 9 of the EU Antitrust Regulation – instead of having to pursue formal proceedings with a Statement of objections and to adopt a decision imposing fines and remedies.”

Hintergrund des Verfahrens

Anlass des schon über zwei Jahre andauernden Verfahrens sind Beschwerden von mehr als einem Dutzend anderer Mitbewerber (z.B. Microsoft). Der Vorwurf: Google nutze seine Marktmacht gezielt aus um Konkurrenten zu blockieren, etwa indem entsprechende Treffer in den Suchanfragen unterdrückt würden. Denn nur Googles eigener Suchalgorithmus bestimmt letzten Endes, welche Treffer bei einer Suche als wie bedeutend eingestuft und angezeigt werden.

Die EU Aufsichtsbehörde kritisiert konkret, dass das Unternehmen bei Suchanfragen hauptsächlich auf seine eigenen vertikalen Suchmaschinen verweist und andere Bewerber außen vor lässt.

Darüberhinaus soll Google Inhalte anderer vertikalen Suchmaschinen ohne Erlaubnis übernehmen und für ihre eigenen Services gebrauchen. Dabei werden beispielsweise Nutzer-Rezensionen über Restaurants oder von Reiseportalen übernommen.

Ein anderer Kritikpunkt sind die Absprachen zwischen Google und seinen Geschäftspartnern die suchgebundene Werbeanzeigen betreffen. Damit sei eine Quasi-Monopolstellung zu erkennen, die vor allem andere Vermittlungsdienste von suchgebundener Werbung gegenüber Google stark benachteilige.

Schließlich wird der Keyword-Advertising Service „AdWords“ bemängelt. Durch vertragliche Beschränkungen werde es Softwareentwicklern unmöglich gemacht Suchwörter basierte Werbekampagnen auch auf andere Plattformen auszulagern.

Verfahren in den USA bereits eingestellt

Die U.S. Wettbewerbsbehörde (FTC) hatte bereits im Januar diesen Jahres das Verfahren gegen Google eingestellt. Es konnten seitens der Kontrollbehörde keine Wettbewerbsverstöße festgestellt werden. Jedoch verpflichtete sich Google auch in dieser Auseinandersetzung unter anderem dazu, Werbetreibende nicht an plattformübergreifenden Werbekampagnen zu behindern.

Es bleibt also abzuwarten, ob Google sich auch mit der EU-Kommission einigen kann und die Lösungsvorschläge bei den Mitbewerbern und den Wettbewerbshütern der EU im Ergebnis ihre Akzeptanz finden.

Bericht bei Reuters.
Bericht bei Telemedicus.
Bericht bei Heise.

, Telemedicus v. 22.02.2013, https://tlmd.in/a/2528

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