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Datenschutzverstöße: Anzeigenkunden sollen für Netzfirmen haften

Das Verbraucherministerium teilte in der letzten Woche mit, dass geplant sei, Anzeigenkunden, die auf Seiten von Netzfirmen wie Google, Facebook oder anderen werben, für von diesen begangene Datenschutzverstöße haftbar zu machen. Ein Vorschlag, der bei den Werbekunden auf wenig Begeisterung stößt.
Eine neue Art der Haftung

Die großen Netzfirmen haben selbstverständlich ein Interesse daran, dass auf ihren Seiten geworben wird – denn so finanzieren sie sich. Auf der anderen Seite ist Werbung auf diesen Seiten ein ziemlich gutes Geschäft, denn die Nutzerzahlen von den großen Internetplattformen steigen ständig. Allein Facebook hatte in Deutschland Anfang 2011 knapp 14 Millionen Nutzer.
Und hier setzt das Verbraucherministerium an: Denn wenn man Facebook in punkto Datenschutz nicht direkt zu Leibe rücken kann, so muss man es mit anderen Mitteln tun. Heißt im Klartext: Merken die Netzfirmen, dass die Werbekunden keine Anzeigen mehr schalten, weil sie Angst haben, für Datenschutzverstöße zu haften, die sie noch nicht einmal selbst begangen haben, so werden auch die Netzfirmen das deutsche Datenschutzrecht mehr beachten als sie es bisher tun. So die Idee. Ob dies wirklich der Fall sein wird, ist jedoch fraglich. Als erstes wird jedoch die Werbewirtschaft leiden.

Praktisch wird es so aussehen, dass die Konkurrenten der Werbetreibenden, die sogenannten Mitbewerber, die Werbetreibenden abmahnen können. Nach UWG sind bei einem erwiesenen Verstoß dann Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche möglich. Christian Grugel, in Ilse Aigners Ministerium für Verbraucherschutz Leiter der Abteilung Verbraucherpolitik, sagte spiegel.de:

„Wir prüfen, ob das Datenschutzrecht in Anlehnung an das Fernabsatzrecht so gestaltet werden kann, dass jeder, der im Internet Angebote in den deutschen Wirtschaftsraum macht, sich an deutsche Regelungen halten muss.“

Facebook – der Datensünder schlechthin?

Natürlich ist vor allem Facebook den Datenschützern – nicht nur hierzulande – ein Dorn im Auge – allerdings: gerade in der letzten Zeit gibt es auch Stimmen, die Facebook schon gar nicht mehr als den schlimmsten Feind des Datenschutzes ansehen.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar kann laut spiegel.de derzeit keine explizit rechtswidrigen Handlungen Facebooks erkennen. Trotzdem wird Facebook weiter im Visier der Datenschützer bleiben. Gerade die aktuell diskutierte Gesichtserkennung sowie der „like-Button“ weden weiter kritisch gesehen.

Weiteres Argument des Verbraucherministeriums für eine Einführung der neuen Regelungen: Die Anzeigekunden würden indirekt ja von den Datenschutzverstößen der Netzfirmen profitieren, insofern sei eine Haftung gerechtfertigt. Auch dies ist ein eher fragliches Argument, denn der Profit des Anzeigenkunden ergibt sich nur in den Fällen aus den Datenschutzverstößen, in denen es um das sogenannte targeted advertising (gezielte Produktplatzierungen) geht. Somit bleiben bei dem Vorschlag des Ministeriums noch einige Fragen offen. Denn es sollte Teil der Prüfung sein, ob der Anzeigenkunde sich auch wirklich wissentlich durch den Datenschutzverstoß einen Wettbewerbsvorteil verschafft hat.

Eine Haftung auf Umwegen

Generell sagt das Ministerium, dass Verstöße nur dann geahndet werden, wenn sie konkret nachgewiesen sind. Nur dann würde auch der Anzeigenkunde in die Haftung genommen werden. Doch warum nimmt man nicht gleich den Datenschutzverletzer selbst in die Haftung? Wäre das nicht viel einfacher und auch gerechter? Das Problem ist, dass die Netzfirmen größtenteils nicht in Deutschland und meist sogar nicht mal in der Europäischen Union sitzen und sich ihre Server somit auch im EU-Ausland befinden. Damit können sie die europäischen Datenschutzgrundsätze viel einfacher ignorieren. Und den deutschen Datenschützern sind die Hände gebunden.

Für de Anzeigenkunden könnte die Umsetzung des Vorschlags des Ministeriums einen herben Rückschlag bedeuten. Denn um einer Haftung zu entgehen, müssten sie die Werbung im Internet praktisch einstellen. Und bei jeder Anzeigenschaltung eine Kontrolle auf Einhaltung der Datenschutzvorschriften durchzuführen, ist kaum möglich. Ein bloßes Vertrauen auf die Einhaltung von Verträgen könnte in vielen Fällen nicht ausreichend sein.
Der Vorsitzende der Organisation für Werbungtreibende im Markenverband (OWM) Uwe Becker kritisiert die Pläne somit auch heftig:

„Wie soll ein Werbung treibendes Unternehmen einen Internet-Anbieter daraufhin kontrollieren können, dass sämtliche Bedingungen des Datenschutzes auch wirklich erfüllt werden?“

Ob der Vorschlag nun ein wirklicher Schritt in Richtung Verbesserung des Datenschutzes im Internet ist oder nicht zunächst nur eine Verschlechterung des Standes der Werbewirtschaft bedeutet, ist damit die Frage. Abzuwarten bleibt, ob sich der Vorschlag trotz des erheblichen Widerstands der Werbewirtschaft durchsetzen wird.

Meldung auf Spiegel Online.

, Telemedicus v. 20.06.2011, https://tlmd.in/a/2028

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