Telemedicus

, von

Datenschutzgrundverordnung und Datenschutzrichtlinie für Polizei und Strafjustiz in quasi-finaler Version

Die lawyer-linguist-Fassungen der Datenschutzgrundverordnung und der Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafjustiz sind nun da. Die Texte dienen zugleich der ersten Lesung des Rates für beide Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich hier mit hoher Wahrscheinlichkeit um die finalen Texte.
Zunächst: Was ist eine lawyer-linguist-Version? Ein Video des Rates der Europäischen Union fasst es ganz gut zusammen: Bevor der Rat in der jeweiligen Lesung (in diesem Fall der 1. Lesung) über den Text abstimmt, wird er nochmals von Juristen mit linguistischer Ausbildung in die (momentan) 24 Arbeitssprachen der EU übersetzt bzw. die vorhandene Übersetzung wird kontrolliert. Damit haben die Mitglieder des Rates nicht nur eine ungefähre, sondern eine rechtliche korrekte Übersetzung zum Zwecke der Billigung des Standpunktes des Rates in der entsprechenden Lesung. Hierzu treffen sich die lawyer-linguists mit den Vertretern der Kommission, des Rates und des Parlaments. In diesem Verfahren wird auch die Nummerierung konsolidiert und die Kohärenz der verschiedenen Sprachversionen geprüft.

Üblicherweise der finale Entwurf

Wenn auch nicht ausgeschlossen, werden lawyer-linguist-Fassungen üblicherweise nicht weiter verändert. Das liegt daran, dass mit dem informellen Trilog bereits eine politische Einigung besteht. Darüber hinaus ist aber Änderungsbedarf im Rahmen des Standpunktes des Rates denkbar – oder aber das Parlament meldet nach der Übermittlung des Standpunktes des Rates in der zweiten Lesung gem. Art. 294 Abs. 7 c) AEUV Änderungsbedarf an. Unter gewöhnlichen Umständen sollten bei Gliederung und Nummerierung keine Änderungen mehr erfolgen.

Sollte sich der Rat auf einen Standpunkt in der ersten Lesung einigen, wird dieser an das Parlament weitergeleitet. Das Parlament billigt dann in zweiter Lesung gem. Art. 294 Abs. 7 a) AEUV den Standpunkt oder äußert sich nicht. In beiden Fällen gilt der Rechtsakt als erlassen. Dann stehen noch die Begründungspflicht nach Art. 296 AEUV sowie die Unterzeichnung und Veröffentlichung nach Art. 297 Abs. 1 AEUV aus.

Inkrafttreten möglicherweise im Mai oder Juni

Bei der Datenschutzgrundverordnung und der Datenschutzrichtlinie für Polizei und Strafjustiz hat sich der Rat auf ein außerordentliches, beschleunigtes schriftliches Verfahren (vgl. 5. der Verfahrensdokumente) geeinigt – das bis zum 08.04.2016 mittags abgeschlossen sein soll. Die Begründung des Rates soll am 07.04.2016 für das jeweilige Verfahren vorliegen. Mit dem beschleunigten Verfahren soll die Übermittlung an das Parlament rechtzeitig zur Plenartagung im April gewährleistet werden. Aus Brüsseler Kreisen ist zu hören, dass die Übermittlung ins Plenum des Parlaments möglicherweise schon nächste Woche erfolgt. Mit einem Inkrafttreten gem. Art. 297 Abs. I UAbs. 2 AEUV ist also möglicherweise schon im Mai oder jedenfalls Juni zu rechnen. Die Datenschutzgrundverordnung würde dann gem. Art. 99 Abs. 2 DSGVO zwei Jahre nach dem Inkrafttreten Geltung erlangen. Die Datenschutzrichtlinie tritt gem. Art. 64 DSRL-PStJ (eigenes Kürzel des Verfassers) am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist gem. Art. 63 Abs. 1 DSRL-PStJ regelmäßig zwei Jahre nach Inkrafttreten umzusetzen.

Hinweis: Die Angaben sind nach bestem Gewissen recherchiert. Sollte hier ein Fehler vorliegen, bitten wir freundlich um einen Hinweis. Die Begründung des Rates reichen wir – sobald vorhanden – nach.

DSRL-PStJ in der lawyer-linguist-Fassung.
DSGVO in der lawyer-linguist-Fassung.

Update, 7. April, 13:30 Uhr:


Update, 12. April:
Mittlerweile sind auch die Begründungsentwürfe online:
Entwurf der Begründung zur DSGVO.
Entwurf der Begründung zur DSRL-PStJ.

Weitere Links:
Verfahrensseite für die DSGVO.
Verfahrensseite für die DSRL-PStJ.
Gesetzgebungsverfahren der EU.
Verfahrensdokumentation bei der Bundesdatenschutzbeauftragten.

, Telemedicus v. 06.04.2016, https://tlmd.in/a/3076

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory