Nie war das Vervielfältigen von Texten so einfach wie heute. Wurde ein Text früher dauerhaft auf Papier festgehalten, besteht er heute meist nur noch aus einer Kette digitaler Zeichen – variabel, veränderbar und mit wenigen Mausklicks kopierbar. „Copy & Paste” hat viele Arbeitsabläufe gravierend verändert. Journalisten, Wissenschaftler, Juristen und Bundesminister, sie alle nutzen täglich Copy & Paste. Doch wo hört die Arbeitserleichterung auf und wo beginnt das Plagiat?
Urheberrecht und Wissenschaft
Urheberrechtlich ist ein Plagiat die Vervielfältigung und Verbreitung eines fremden Werkes. Rechtlich relevant sind also nur solche Plagiate, bei denen ein urheberrechtlich geschützter Text wortwörtlich übernommen wird. Dabei müssen nicht ganze Artikel oder Abschnitte kopiert werden, auch kurze Textpassagen können ausreichen. Diese müssen allerdings eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, also nicht bloß alltäglich sein.
Anders sieht es beim wissenschaftlichen Plagiat aus. Hier kommt es nicht auf eine Eins-zu-Eins-Kopie an. Vielmehr müssen schon fremde Gedanken als solche kenntlich gemacht werden. Während man sich beim urheberrechtlichen Plagiat also mit fremden Federn schmückt, indem man besonders gelungene Formulierungen übernimmt, geht es beim wissenschaftlichen Plagiat um die Herkunft einer Idee, eines Gedankengangs oder einer wissenschaftlichen Erkenntnis. Es geht hier nicht nur darum, fremde Lorbeeren einzuheimsen, sondern auch um wissenschaftliche Methodik.
Copy & Paste verändert das Schreiben
Wer früher ein fremdes Werk plagiiert hat, der musste es abschreiben – eine ganz bewusste Handlung mit dem Ziel, die fremden Formulierungen in genau dieser Form zu übernehmen. Mit Copy & Paste hat sich das aber verändert. Wer heute einen Text kopiert, tut das nicht zwangsläufig, um ihn genau so in seine Arbeit zu übernehmen. Der kopierte Text ist nicht mehr statisch, sondern er kann verändert werden. Aus dem ursprünglichen Text kann so etwas völlig Neues werden: Eine neue Formulierung, ein neuer Gedankengang eine neue Idee. Selbst dann, wenn einzelne Fragmente des kopierten Textes erhalten bleiben.
Das Urheberrecht nennt dieses Phänomen eine „freie Bearbeitung” (§ 24 UrhG): Wenn die Züge des ursprünglichen Werkes im neuen Werk „verblassen” liegt keine Urheberrechtsverletzung vor. Die strengen Zitatregeln sind also nicht mehr einzuhalten, die Nennung der Quelle ist nur noch eine Frage der Fairness.
Anders sieht es beim wissenschaftlichen Plagiat aus: Wer nur eine neue Formulierung für eine alte Idee findet, der muss die Quelle nennen. Nicht ganz so eindeutig ist aber der umgekehrte Fall: Wenn aus einer alten Formulierung ein neuer, eigener Gedanke entsteht. Wer wissenschaftlich sauber arbeitet, sollte natürlich auch hier seine „Quelle der Inspiration” nennen. Ein Totschlagargument für ein Plagiat ist eine fehlende Fußnote in diesem Fall aber nicht.
Feiner Unterschied: Plagiat versus freie Bearbeitung
Der Vorwurf des Plagiats enthält zwei verschiedene Aspekte: Wissenschaftlich unsauberes Arbeiten und die Täuschung über die Urheberschaft. Dabei muss man jedoch bedenken, dass sich die Schwelle zum Plagiat verändert hat. Heute sind Texte nicht mehr an bestimmte Trägermedien gebunden, sondern ein variables Gut. Ein Text wird nicht mehr nur deshalb kopiert, um ein Abbild des Originals zu erzeugen, sondern eine Kopie kann Inspiration, Gedächtnisstütze oder lose Vorlage für etwas völlig Neues sein. Wer heute also einen Text per Copy & Paste übernimmt, macht das nicht unbedingt, um den kopierten Text zu plagiieren.
Wer einen Text Wort für Wort abschreibt und in seine Arbeit übernimmt, der tut das in der Regel mit dem Ziel zu plagiieren – das erste Anführungszeichen für das Zitat hätte schließlich vor dem übernommenen Text gesetzt werden müssen. Anders bei einem Text, der per Copy & Paste übernommen wird, um ihn zu bearbeiten: Hier muss der vermeintliche Autor sich den Vorwurf wissenschaftlich unsauberen Arbeitens und fehlender Kennzeichnung gefallen lassen. Es ist aber nicht zwingend ein Täuschungsversuch, wenn einzelne Textfragmente aus einer unzitierten Quelle stammen.
Der Fall Guttenberg
Ob die Plagiatsvorwürfe gegen Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg zu halten sind, kann nicht ohne Weiteres beurteilt werden. Zum Teil scheint er in seiner Dissertation Texte wörtlich übernommen zu haben. Das wäre sowohl ein wissenschaftlicher Fehltritt, als auch urheberrechtlich angreifbar. Die Untersuchung durch die Universität Bayreuth wird zeigen, inwiefern das Urheberrecht eine Rolle spielt und wie die übernommenen Textpassagen wissenschaftlich einzuordnen sind.
Unabhängig davon gehört das Kopieren von Texten heute in vielen Bereichen zum Alltag – vom Journalismus bis zur Wissenschaft. Ob das juristisch relevant, moralisch verwerflich oder wissenschaftlich zu beanstanden ist, hängt immer vom Ausmaß ab und davon, was anschließend mit dem kopierten Text passiert. Die Veränderung, Erweiterung und Umgestaltung von Texten kann Gutes und Neues schaffen. Natürlich muss die Grenze zum Plagiat – urheberrechtlich wie wissenschaftlich – gewahrt werden, auch wenn sie fließend sein kann. In jedem Fall sollten Kritiker die Maßstäbe, mit denen sie das Kopieren von Texten beurteilen, klar definieren.