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Das EU-Patent kommt ab 2014

Das Europäische Parlament hat heute einen EU-weiten Patentschutz verabschiedet. Er soll ab 2014 gelten und bei Anmeldung automatisch in allen 25 Vertragsstaaten Wirkung entfalten. Mindestens zehn Jahre haben die Länder auf dieses Ergebnis hingearbeitet. Das Patentrecht nimmt damit eine wichtige Hürde, die das Markenrecht längst hinter sich hat – dort gibt es die Gemeinschaftsmarke bereits seit 1996.

Die Neuerungen

Das gemeinsame Patent bringt eine deutliche Kostenersparnis für den Anmelder. Bisher musste dieser in jedem Land die einzeln anfallende nationale Anmeldegebühr bezahlen. In Zukunft fällt nur noch eine einmalige Gebühr an. Bei einer Patentverletzung musste der Erfinder sein Recht jedem betroffenen Staat einklagen. Dies soll durch die Einrichtung des EU-Patentgerichtshofs nun vor einem zentralen Gericht möglich sein.

Die Eitelkeiten

Es gibt verschiedene Gründe warum das gemeinsame Patent eine so schwere Geburt hatte. Zunächst konnten sich Deutschland, England und Frankreich nicht auf den künftigen Sitz des Europäischen Gerichtshofs einigen. Daher soll das Gericht nun auf München, London und Paris aufgeteilt werden. Berichterstatter Rapkay meinte sogar, die Verhandlungsgebaren glichen denen eines „orientalischen Bazars“. Besonders hartnäckig stritten die einzelnen Staaten über die Auswahl der Amtssprachen. Das Ergebnis: Deutsch, Englisch und Französisch. Die Folge: Italien und Spanien wollen beim neuen EU-Patent zunächst nicht mitmachen. Diese sehen sich als Partner unterschätzt und klagen nun beim Europäischen Gerichtshof.

Die Kritik

Allen voran haben die Grünen an den Regelungen einiges auszusetzen: Klagen könnten nur noch über Patentanwälte geführt werden – was das Ergebnis der Durchsetzung von privaten Interessen sei. Außerdem befürchten sie eine mangelnde Kontrolle des EuGH über die Entscheidungen des Europäischen Patentgerichts. Dies sah auch das Max-Planck-Institut im Vorfeld kritisch. Außerdem sei keine Regelung für Zwangslizenzen vorgesehen – solche sind im deutschen Patentgesetz geregelt und schützen im Interesse der Allgemeinheit vor Monopolen.

Zur Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.
Europäisches Patentgericht: Ja, Nein, Vielleicht.

, Telemedicus v. 12.12.2012, https://tlmd.in/a/2490

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