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CSU fordert vorschnelle VDS-Wiedereinführung

Nach den Anschlägen auf die Redaktion der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo reagiert die CSU am Rande ihrer Winterklausur mit einer gewohnt drastischen aber nicht wirklich neuen Forderung. Sie spricht sich für die schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus. Die CSU ist der Auffassung, hierdurch Anschläge bereits im Vorfeld effektiv verhindern zu können.

Um der Forderung den nötigen Nachdruck zu verleihen, fragt CSU Innenexperte Hans-Peter Uhl:

„Wollen wir wirklich die Daten von Terroristen und Kriminellen schützen oder wollen wir die Bürger in Deutschland schützen?“

Angesichts des Umstands, dass Frankreich bereits seit 2006 über eine Regelung zur Speicherung von Vorrats- bzw. Verbindungsdaten verfügt, erscheint die Forderung nach einer entsprechenden Regelung für Deutschland nicht interessengerecht und wie ein politischer Schnellschuss. Die Ereignisse aus Paris geben sicherlich Anlass, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Dabei darf aber nicht unseriös mit den Ängsten der Bevölkerung vor Anschlägen auch in Deutschland umgegangen werden, nur um eigene politische Ziele durchzubringen.

Nicht nur, dass der EuGH in seiner Entscheidung vom 08.04.2014 (Az. C 293/12, C 594/12) auf europäischer Ebene die Anforderungen an eine Regelung zur (Vorrats-)Datenspeicherung sehr hoch gesetzt hat. Auch können derartige Anschläge weder mit einer Verschärfung des Strafrechts noch mit einer vorschnellen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu 100% sicher verhindert werden. Dies zeigen auch die Ereignisse in Frankreich deutlich. Sicher ist allerdings, dass die Forderung der CSU mit Eingriffen in die Rechte der Bürger insgesamt verbunden sind. Es geht daher nicht darum, die Daten von Terroristen und Kriminellen zu schützen, sondern die der ganzen Gesellschaft.

Zu der Forderung der CSU auf golem.de.
Kommentar von Stadler zu den Forderungen der CSU auf internet-law.de.

, Telemedicus v. 09.01.2015, https://tlmd.in/a/2886

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