Telemedicus

, von

Creative Commons 3.0 jetzt auch in deutscher Version

Die deutschen Creative Commons-Lizenzen sind nun auch in der Version 3.0 verfügbar. Schon seit Monaten waren die überarbeiteten Lizenzen in der englischen Version verfügbar, nun ist die Portierung auch für die deutsche Version abgeschlossen. Die Änderungen waren vor allem durch einige Neuerungen speziell im deutschen Urheberrecht notwendig geworden. Und auch darüber hinaus wurden zahlreiche Probleme gelöst und Verbesserungen sowohl für Urheber als auch für Anwender umgesetzt.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Seit dem 1. Januar 2008 ist es im deutschen Urheberrecht möglich, Werke auch für unbekannte Nutzungsarten zu lizenzieren. Das ist jetzt auch mit den neuen Creative Commons-Lizenzen möglich.
  • Die Lizenzen „by-sa“ (Weitergabe mit Namensnennung unter gleichen Bedingungen) und „sa“ (Namensnennung) sind nun auch zu alternativen Lizenzen kompatibel, zum Beispiel mit der GPL oder der GFDL. Werke, die unter einer dieser Creative Commons-Versionen lizenziert wurden, können nun also auch in Projekten verwendet werden, die unter anderen freien Lizenzen veröffentlicht werden.
  • Erstmals wird jetzt auch der sui generis Datenbankschutz aus den §§ 87a ff. UrhG explizit erwähnt und behandelt. Konkret verzichten die Verwender der neuen Creative Commons-Lizenzen auf diesen Datenbankschutz, um zu verhindern, dass die Freiheiten der Creative Commons durch die Aufnahme in Datenbanken umgangen wird.
  • Urheber sollen auch mit Creative Commons-Lizenzen an Geräteabgaben teilhaben können. Die Idee: Diese Gebühren werden sowieso erhoben – unabhängig davon, ob CC-Lizenzen eingesetzt werden oder nicht. CC-Benutzer sollen da nicht benachteiligt werden. Deshalb werden diese Ansprüche ausdrücklich vorbehalten. Ob dies von den Verwertungsgesellschaften auch anerkannt wird, steht aber noch nicht fest.
  • Die Creative Commons-Lizenzen sollen zukünftig nicht nur für „Werke“ im Sinne des deutschen Urheberrechts gelten. Speziell geht es dabei um Leistungsschutzrechte und andere Rechte, die auch Inhalte schützen, die nicht als urheberrechtliches „Werk“ bezeichnet werden können.

Insgesamt haben die Entwickler großen Wert darauf gelegt, die Lizenzen auch international gerichtsfest zu machen. Ein Wechsel der Lizenz ist übrigens unproblematisch: Die alten CC-Lizenzen sind für neue Versionen kompatibel.

Zur Pressemeldung der Creative Commons.

Der Netzpolitik-Podcast ausführlich zu den neuen Lizenzen.

, Telemedicus v. 24.07.2008, https://tlmd.in/a/911

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory