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Contergan-Film: Nun soll Karlsruhe entscheiden

Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Contergan-Film bewegt sich auf ihren Höhepunkt zu: Sowohl der Pharmahersteller Grünenthal als auch der frühere Opferanwalt von Contergan-Geschädigten, Karl-Hermann Schulte-Hillen, haben Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da sie ihre Rechte durch die Darstellungsweise der Vorgänge verletzt sehen. Grünenthal begründet den Schritt damit, dass sich das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Berufungsurteil auf falsche Annahmen gestützt habe. Der Film enthalte nach wie vor eine Vielzahl unwahrer Behauptungen. Gleichzeitig habe das Pharma-Unternehmen Eilanträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen gestellt, da der Film „Eine einzige Tablette“ schon in naher Zukunft auf Filmfestivals und im Ersten Fernsehprogramm der ARD gezeigt werden solle.
Im vergangenen April hatte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) einstweilige Verfügungen gegen Schlüsselszenen des umstrittenen Unterhaltungsfilms über die Contergan-Tragödie weitgehend aufgehoben (Telemedicus berichtete). Zur Begründung hieß es, dass die Freiheit der Kunst hier die Verletzung der Persönlichkeitsrechte überwiege. Lediglich die Darstellung der Auseinandersetzung mit dem Opfer-Anwalt Schulte-Hillen in zwei Szenen ist weiterhin mit einem Verbot belegt. Im Mai hob das Landgericht schließlich die letzten einstweiligen Verfügungen von Grünenthal gegen den WDR und die Produktionsfirma Zeitsprung auf. Nach einem gescheiterten Einigungsversuch (Telemedicus berichtete) wird das Hamburger Landgericht voraussichtlich am 20. Juli über den Streit in der Hauptsache entscheiden.

Grünenthal -Geschäftsführer Sebastian Wirtz erklärte:

Wir hatten uns einen Gang nach Karlsruhe immer offen gehalten, weil wir davon überzeugt sind, dass das Oberlandesgericht Hamburg sein Berufungsurteil auf falsche Annahmen gestützt hat und dem Fall damit nicht gerecht geworden ist. Der Film enthält nach wie vor eine Vielzahl schwer unwahrer Behauptungen über unser Unternehmen. Dies können wir – bei allem grundsätzlichen Respekt vor der Kunst – nicht akzeptieren. Wir haben bereits zum Filmfest in Cannes im April 2007 mitgeteilt, dass wir entschlossen sind, unsere Rechte gegen jeden Vorführer und jeden potentiellen Käufer des Films zu verfolgen. Dies gilt nach wie vor uneingeschränkt – erst recht nach unserem Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Eine Sprecherin der Grünenthal GmbH bestätigte dem epd die eingelegten Rechtsmittel, die sich gegen das Urteil des OLG Hamburg richteten. Da der Film bereits auf Filmfestivals gezeigt bzw. dort angekündigt worden sei, habe man „Handlungsbedarf“ gesehen und einen Eilantrag eingereicht. Der WDR indes will am angekündigten Sendetermin (7. und 8. November) in der ARD festhalten, wie eine Sprecherin dem epd sagte. Die Behauptung, der Film sei schon auf Filmfestivals gelaufen, sei unzutreffend. Er sei bisher nirgendwo gelaufen und werde auch in Zukunft zunächst nicht laufen, da der WDR, so Spiegel-Online, die laufenden Gerichtsverhandlungen dadurch nicht unterbrechen wolle.

Zur Pressemitteilung von Grünenthal

Zum epd-Bericht

Zum SpiegelOnline-Bericht

, Telemedicus v. 27.06.2007, https://tlmd.in/a/278

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