Es ist mittlerweile fast fünf Jahre her, dass ich auf Telemedicus ein eigenes Unterblog zum Thema „Chilling Effects” gestartet habe. Das Blog sollte damals die Arbeit an meinem damaligen Dissertationsprojekt publizistisch begleiten. Das Thema der Dissertation habe ich mittlerweile aus einer Reihe von Gründen abgeändert, mit dem neuen Thema bin ich bereits weit vorangekommen. Das Thema „Chilling Effects” hat mich dennoch nicht losgelassen.
Nicht nur, weil ich selbst dieses Thema für hoch relevant halte. Sondern auch, weil im Themenkreis „Überwachung” kaum noch ein Aufsatz, kaum ein Gerichtsurteil erscheint, in dem dieser Rechtsgedanke nicht auftaucht. Gleichzeitig ist weiterhin spürbar, dass sich die Rechtswissenschaft dem Thema nur vorsichtig nähert – eine sehr berechtigte Vorsicht, denn das Thema ist komplex und verleitet zu Schnellschüssen.
Dennoch denke ich: Eine Aufarbeitung des Themas „Chilling Effects” ist ein Schlüsselgedanke, wenn es um die rechtliche Reaktion auf staatliche Überwachung geht. Wie weit darf Überwachung gehen? Welche Effekte sind zu vermeiden? Wann ist die rote Linie überschritten? In Zeiten, in denen massenhafte, rechtsstaatliche Überwachung des Alltagslebens der Bürger zum Normalzustand geworden ist, will ich diese Frage nicht ungeklärt lassen.
Ich werde in den kommenden Monaten, soweit es Zeit und Ressourcen zulassen, das Thema erneut aufgreifen und aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Außerdem werde ich auf der Telemedicus Sommerkonferenz, die vom 29. bis 31. August in Berlin stattfinden wird, zu dem Thema einen Vortrag halten.