Der Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuchs ist vielen als Strafvorschrift über „die Beleidigung des Türkentums“ bekannt. Vor allem im Zusammenhang mit dem möglichen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union wurde diese Vorschrift oft und kontrovers diskutiert – und Anfang 2008 dann auch geändert in „Beleidigung der türkischen Nation“. Doch das türkische Medienrecht hat viel mehr zu bieten.
Unter dem Projektnamen „CenTurk“ befasst sich die öffentlich-rechtliche Abteilung des ITM mit dem türkischen Medien- und Telekommunikationsrecht. In regelmäßigen Abständen veröffentlichen Prof. Bernd Holznagel und Deniz Taskiran über Neuigkeiten im türkischen Medienbereich.
Zum CenTurk – Centrum für türkisches Medien- und Telekommunikationsrecht.