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CCC veröffentlicht Stellungnahme zum Hacker-Paragraph

Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Stellungnahme zum § 202c StGB, dem sog. „Hacker-Paragraphen“ veröffentlicht. Anlass ist eine Verfassungsbeschwerde zu der Vorschrift, die das Bundesverfassungsgericht derzeit zu prüfen hat. Das Fazit des Hacker-Vereins: § 202c StGB ist ungeeignet, die IT-Sicherheit zu verbessern und läuft sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwider.

„Der Besteckkasten eines Chirurgen enthält neben dem Skalpell eine große Zahl weiterer Instrumente. Man könnte mit ihnen neben dem intendierten Zweck schwere Verletzungen und Verstümmelungen an Menschen verursachen […]. Ein Skalpell kann, für sich allein betrachtet, dazu dienen, Verbrechen zu begehen. Es kann aber eben auch dazu verwendet werden, Menschenleben zu retten, Tumore zu entfernen und Verletzungen zu operieren. Niemand würde jedoch auf die Idee kommen, die möglichen verbrecherischen Anwendungen von chirurgischen Werkzeugen zum Anlaß für ein generelles gesetzliches Verbot des Einsatzes, der Weiterentwicklung oder des Verkaufs zu nehmen.“

Zur Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (PDF).

Telemedicus zur Verfassungsbeschwerde: Brauchen wir einen digitalen Waffenschein?

(via)

, Telemedicus v. 22.07.2008, https://tlmd.in/a/905

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